17.01.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Das ist eines der Ergebnisse der Analyse „Die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs – Auswirkungen auf Länder und Kommunen“, die vom Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig im Auftrag von KPMG erstellt wurde. Die Untersuchung zeigt: Die ursprünglichen Reformansprüche an den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden nicht erfüllt.
Das neue System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs führt ab dem Jahr 2020 für alle Länder zu Mehreinnahmen gegenüber den bestehenden Regelungen. Allerdings ist das Einnahmenwachstum in hohem Maße ungleich verteilt. Während finanzstarke Länder wie zum Beispiel Bayern und Hamburg überdurchschnittliche Zuwächse verzeichnen (271 Euro und 329 Euro pro Einwohner), profitieren die einnahmeschwachen Länder tendenziell nur unterproportional. So erhalten Thüringen und Berlin 191 Euro mehr pro Einwohner, Sachsen 179 Euro. Dahinter folgen als Schlusslichter Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit Mehreinnahmen von 136 Euro und 134 Euro.
Die Analyse zeigt, weder die Transparenz des Systems noch seine Fähigkeit, zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beizutragen, werden verbessert. Das neue Ausgleichskonzept ist nicht weniger komplex und von Sonderregelungen geprägt als das bestehende. Forderungen nach Reformen, etwa bei der Steuerzuordnung und -zerlegung vor der Umverteilung durch den Finanzausgleich, bleiben unberücksichtigt.
Mathias Oberndörfer, Bereichsvorstand Public Sector bei KPMG: „Die Einigung zwischen Bund und Ländern ist auf den ersten Blick ein Meilenstein, weil sie die Planungssicherheit für die Finanzpolitik der föderalen Akteure erhöht. Sie lässt aber viele Potenziale ungenutzt, da die Ergebnisse hinter den ursprünglichen Reformzielen zurückbleiben.“
Ein weiteres Ergebnis: Die Bedeutung des horizontalen Finanzkraftausgleichs zwischen den Ländern wird sich reduzieren, während das Gewicht von vertikalen Bundesergänzungszuweisungen zunehmen wird. Ein nicht unerheblicher Teil der finanziellen Lasten, aber auch der finanziellen Verantwortung, verschiebt sich damit von den finanzstarken Ländern zum Bund.
Zugleich werden die Rechte des Bundes in der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben deutlich gestärkt. Dieser erhält künftig erweiterte Rechte in der Steuerverwaltung, im Bereich der Digitalisierung, bei gewährten Finanzhilfen im Rahmen von gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen und bei Mitfinanzierungen von Gemeinschaftsaufgaben. Darüber hinaus konnte der Bund seine Forderung durchsetzen, eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft zur Verwaltung der Bundesfernstraßen zu gründen.
Mathias Oberndörfer: „Die höhere Bedeutung des Bundes für die Finanzausstattung der Länder sowie in der Aufgabenwahrnehmung schafft neue systemische Abhängigkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Bund seine stärkere Stellung auch anderweitig gegenüber den Ländern geltend machen wird.“
An den Mehreinnahmen der Länder partizipieren auch die Kommunen. Zum einen führen Verbundquote und Gleichmäßigkeitsgrundsatz dazu, dass die Verbundmassen der landesinternen kommunalen Finanzausgleichssysteme direkt an die Einnahmen der Landesebene gekoppelt sind, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Darüber hinaus eröffnen Mehreinnahmen der Länder auch neue finanzielle Spielräume für Förderprogramme oder weitere Zuweisungen an die Kommunen.
Die finanzwissenschaftliche Analyse „Die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs – Auswirkungen auf Länder und Kommunen“ wurde im Auftrag der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig erstellt. Die Analyse basiert auf den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Oktober 2016. Die Aktualität hat durch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am 8.12.16 nicht an Aktualität verloren.
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