13.11.2015 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Bisher erschienen:
Neues BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen (Teil I)
Neues BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen (Teil II)
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt und Sie eine Lohnversteuerung durchführen müssen.
Es handelt sich nur dann um eine steuerlich begünstigte Betriebsveranstaltung, wenn alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen. Es darf sich bei der Veranstaltung nicht um eine Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen handeln, z. B. eine Veranstaltung nur für Vertriebsmitarbeiter oder nur für Arbeitnehmer, die sich besonders verdient gemacht haben.
Eine Betriebsveranstaltung im steuerlichen Sinne liegt auch vor, wenn diese abteilungsweise durchgeführt wird, z. B. separate Veranstaltungen für Produktion, Vertrieb und Verwaltung.
Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich. Ab der dritten Veranstaltung handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Als Arbeitgeber haben Sie ein Wahlrecht, welche Veranstaltung Sie der Lohnversteuerung unterwerfen wollen.
Unschädlich ist, wenn bestimmte Arbeitnehmer zur Erfüllung beruflicher Aufgaben an mehreren Betriebsveranstaltungen teilnehmen müssen, z. B. Personalchef, Betriebsrats- und Personalratsmitglieder.
Wenn es sich bei den Aufwendungen um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, kann eine Pauschalversteuerung nach Maßgabe von § 40 Absatz 2 EStG mit einem Steuersatz von 25 % durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Betriebsveranstaltung nach den oben genannten Maßstäben handelt. Handelt es sich nicht um eine Betriebsveranstaltung, z. B. weil die Teilnahme nicht allen Arbeitnehmern offen steht, kann keine Pauschalversteuerung mit einem Steuersatz von 25 % durchgeführt werden.
Die Pauschalversteuerung kommt auch nicht in Betracht, wenn Arbeitslohn nicht aus Anlass, sondern lediglich bei Gelegenheit einer Betriebsveranstaltung gezahlt wird.
Die Arbeitnehmer der SHS Südbank erhalten im Rahmen der Weihnachtsfeier eine hochwertige Goldmünze. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf keine Pauschalversteuerung der Aufwendungen durchgeführt werden, da die Goldmünze nicht anlässlich der Betriebsveranstaltung, sondern lediglich bei Gelegenheit der Betriebsveranstaltung übergeben wurde. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist es nicht üblich, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsveranstaltung derart hochwertige Geschenke machen.
Bei der Teilnahme von Leiharbeitnehmern und Arbeitnehmern im Konzernverbund besteht ein Wahlrecht. Wenn es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, kann die Lohnversteuerung entweder vom veranstaltenden Arbeitgeber / Entleiher oder vom echten Arbeitgeber / Verleiher durchgeführt werden.
Echte Reisekosten zählen nicht zu den Aufwendungen des Arbeitgebers in Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung.
Echte Reisekosten liegen vor, wenn eine Betriebsveranstaltung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers stattfindet. Wenn es sich hingegen um unechte Reisekosten handelt, sind diese der Betriebsveranstaltung zuzuordnen.
Arbeitgeber A veranstaltet einen Betriebsausflug. Mitarbeiter, die an einem anderen Standort tätig sind, reisen für den Betriebsausflug zunächst zur Unternehmenszentrale an.
Diese Fahrtkosten – sowie ggf. im Zusammenhang mit der An- und Abreise entstehende Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten – gehören nicht zu den Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung, sondern können als Reisekosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Arbeitgeber A veranstaltet einen Betriebsausflug. Für die Fahrt vom Unternehmen zum Ausflugsziel organisiert er eine gemeinsame Busfahrt.
Die Kosten hierfür zählen zu den Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung.
Der Betriebsausflug beginnt mit einer ganztägigen Fahrt auf einem Fahrgastschiff. Am nächsten Tag wird die Betriebsveranstaltung am Zielort fortgesetzt.
Sowohl die übernommenen Fahrtkosten als auch die Übernachtungskosten gehören zu den Zuwendungen anlässlich der Betriebsveranstaltung.
In der lohnsteuerlichen Praxis übersehen Arbeitgeber regelmäßig, dass eine Betriebsveranstaltung nicht nur lohnsteuerlich, sondern auch umsatzsteuerliche Konsequenzen mit sich bringt.
Wenn es sich um eine übliche Betriebsveranstaltung handelt, also keine Lohnversteuerung durchzuführen ist, handelt es sich in umsatzsteuerlicher Hinsicht um Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. In diesem Fall sind keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu ziehen.
Wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers den Freibetrag in Höhe von 110 Euro übersteigen, handelt es sich nicht um Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Daher sind auch umsatzsteuerliche Konsequenzen zu ziehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist in derartigen Fällen davon auszugehen, dass von einer überwiegend durch den privaten Bedarf des Arbeitnehmers veranlassten unentgeltlichen Zuwendung des Arbeitgebers auszugehen ist.
In diesem Fall hat der Arbeitgeber keinen umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug. Korrespondierend entfällt die Umsatzversteuerung.
Für den Praktiker ergibt sich jedoch keine unmittelbare umsatzsteuerliche Auswirkung, ob der Arbeitgeber Vorsteuer geltend macht und die Aufwendungen der Umsatzversteuerung unterwirft oder ob kein Vorsteuerabzug geltend gemacht und keine Umsatzversteuerung durchgeführt wird.
In beiden Fällen ist sichergestellt, dass sich keine umsatzsteuerlichen Vorteile aus einer steuerpflichtigen Betriebsveranstaltung ergeben.
Nun sind Sie gewappnet und können entscheiden, ob Sie bei der nächsten Betriebsveranstaltung unter sich bleiben wollen oder ob Sie gemeinsam mit dem als Weihnachtsmann verkleideten Finanzamt feiern wollen.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?