24.02.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Doch reichen diese Maßnahmen aus, um den regulatorischen Druck wirklich zu mindern?
Das Wort „Omnibus“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „für alle“. In der Gesetzgebung bezeichnet ein Omnibus-Gesetz oder eine Omnibus-Initiative ein Gesetzespaket, das mehrere verschiedene, aber thematisch verwandte Änderungen in einem einzigen Vorschlag bündelt. Im Kontext der EU-Kommission bedeutet die „Omnibus“-Initiative, dass mehrere bürokratische Erleichterungen und regulatorische Anpassungen in einem einzigen Gesetzespaket zusammengeführt werden, anstatt sie einzeln zu verabschieden. Das spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand sowohl für Gesetzgeber als auch für Unternehmen.
Und nun zum eigentlichen Thema – wie steht es um die Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand?
Während die Realisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie – auch Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) genannt – in Deutschland und anderen EU-Staaten stockt, wächst der Druck auf die EU, bürokratische Hürden abzubauen und neue Regulierungen zu vermeiden. Dabei hatte das EU-Parlament in den erst wenige Monate zurückliegenden Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat oft für noch strengere Vorschriften plädiert und Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überregulierung ignoriert. Jetzt schlagen selbst Personen, die den entsprechenden Gesetzesinitiativen zugestimmt hatten, Alarm und kritisieren die ausufernde Bürokratieflut.
Verschiedene Akteure, darunter Mitglieder der Bundesregierung, das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), haben inzwischen Vorschläge zur Erleichterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebracht – teils mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Bundesregierung fordert das Hinauszögern der CSRD-Einführung, was zu einer erheblichen Verunsicherung bei Unternehmen führt, die sich bereits mitten in der Umsetzungsphase befinden. Das IDW wiederum betont, dass die nachhaltige wirtschaftliche Transformation vor allem wegen der geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen konsequent verfolgt werden muss – siehe Schreiben vom 9. Januar 2025 und Schreiben vom 20. Januar 2025.
Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2025 ihren „Competitiveness Compass“ vorgestellt. Dieses Strategiepapier zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und langfristigen Wohlstand zu sichern. Ein zentrales Vorhaben in diesem Kontext ist die sogenannte „Omnibus“-Initiative, mit der der bürokratische Aufwand für Unternehmen um mindestens 25 % und speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um mindestens 35 % reduziert werden soll.
Mit der Veröffentlichung ihres Arbeitsprogramms am 11. Februar 2025 hat die EU-Kommission diesen Kurs (der Abbau der Bürokratie für Unternehmen um mindestens 35 %) bekräftigt und einen detaillierten Zeitplan für mehrere Omnibus-Pakete in den kommenden Monaten vorgelegt. Von den insgesamt 18 Gesetzesinitiativen in diesem Programm dienen 11 ausdrücklich dem Ziel, bürokratische Hürden abzubauen. Den entscheidenden Impuls für diese Maßnahmen gab die „Budapest Declaration“ des EU-Rats vom 8. November 2024, die die Dringlichkeit betonte, regulatorische, administrative sowie berichtsbezogene Anforderungen für Unternehmen erheblich zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte daraufhin die „Omnibus“-Initiative angekündigt, mit einem besonderen Fokus auf die Entlastung im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierungen – insbesondere in Bezug auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung. Das Arbeitsprogramm und seine Anhänge enthalten dazu nun konkrete Pläne für drei verschiedene Omnibus-Pakete:
Neben den Omnibus-Paketen wurde eine Mitteilung veröffentlicht, die sich mit der Vereinfachung und Implementierung befasst – sie legt zentrale Forderungen und Zielsetzungen fest:
Derzeit wird intensiv über mögliche Erleichterungen nachhaltigkeitsbezogener Anforderungen debattiert – unter Einbindung zahlreicher internationaler Nachhaltigkeitsexperten und Entscheidungsträger. Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen unter anderem die CSRD, die Taxonomie, die CSDDD sowie spezifische Regelungen für Mid-Cap-Unternehmen. Auch Konzepte zur papierlosen Berichterstattung und CBAM werden besprochen. Die Herausforderung für die EU-Kommission besteht darin, einen Balanceakt zu meistern: Während die inhaltliche Substanz der Vorschriften weitgehend erhalten bleiben soll, sollen Unternehmen dennoch spürbar entlastet werden. Erste Vorschläge für ein umfassendes „Omnibus“-Paket mit Erleichterungen im Nachhaltigkeitsbereich werden voraussichtlich am 26. Februar 2025 veröffentlicht.
Trotz der regulatorischen Unsicherheiten sollten Unternehmen an ihrer nachhaltigen Ausrichtung festhalten. Denn die Transformation hin zu einer umwelt- und gesellschaftsfreundlicheren Wirtschaft wird nicht grundsätzlich infrage gestellt. Außerdem ist die Verpflichtung zur qualifizierten Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte bereits in anderen Regularien – beispielsweise für Kreditinstitute, Finanzdienstleister sowie im Verbraucherrecht – verankert. Unternehmen tun daher gut daran, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln.
Bild: Yamu Jay (Pixabay, Pixabay License)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?