30.03.2015 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wenn ein Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigt, hat er im Rahmen seiner Arbeitgeberpflichten die fälligen Lohnsteuerabzugs- und Sozialversicherungsbeiträge an das Betriebsstättenfinanzamt bzw. den Sozialversicherungsträger abzuführen. Wenn es sich hingegen um einen freie Mitarbeiter oder (echte) Selbständige handelt, entfallen diese Arbeitgeberpflichten. In diesem Falle muss der Arbeitgeber weder eine Lohnversteuerung noch eine Verbeitragung zur Sozialversicherung durchführen.
Problematisch wird es immer dann, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst von einer Beschäftigung als freier Mitarbeiter ausgehen und das Finanzamt bzw. der Sozialversicherungsträger im Rahmen einer Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommen. In diesem Fall wird der Auftraggeber als Arbeitgeber und der Auftragnehmer als Arbeitnehmer angesehen. Weil der Arbeitgeber seinen Arbeitgeberpflichten nicht nachgekommen ist, kann er entsprechend in für die nicht abgeführten Lohnsteuerabzugs- und Sozialversicherungsbeträge in Haftung genommen werden. Das Finanzamt fordert die Steuerabzugsbeträge zurück und der Sozialversicherungsträger führt eine Verbeitragung zur Sozialversicherung durch. Aufgrund des gesetzlichen Rückbelastungsverbotes kann der Arbeitgeber lediglich die Arbeitnehmeranteile für die letzten drei Lohnzahlungszeiträume an den Arbeitnehmer weiterbelasten. Die darüber hinausgehenden Arbeitnehmeranteile sowie die Arbeitgeberanteile gehen in vollem Umfang zu Lasten des Arbeitgebers.
Weil die Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von einem selbständigen Auftragsverhältnis in der lohnsteuerlichen Praxis häufig nur sehr schwierig durchzuführen ist, kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Mit Urteil vom 24.02.15, L 11 R 5165/13, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Einzelfall entschieden, dass ein Museumsführer als Selbständiger angesehen werden kann.
Im hier streitigen Sachverhalt ging das Landessozialgericht davon aus, dass das Museum als Auftraggeber kein Weisungsrecht gegenüber den Museumsführern hat. In diesem Zusammenhang war das Museum nicht berechtigt, den Museumsführern Weisungen zu erteilen. Die Museumsführer erläutern im Rahmen ihrer Tätigkeit völlig weisungsfrei die Ausstellungsobjekte und erläuterten die geschichtlichen Hintergründe.
Im Gegensatz dazu hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 26.11.14, L 8 R 573/12 klargestellt, dass Personen, die auf einer Intensivstation als Pflegekräfte eingesetzt werden, als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer anzusehen sind. Im hier streitigen Fall machte der Auftragnehmer geltend, dass er selbständig tätig und nicht als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer anzusehen sei, weil er nach seinen Angaben keiner ärztlichen Weisungspflicht unterliege und sich seine Pflegepatienten selbst aussuchen könne.
Das Landessozialgericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht und wertete die Tätigkeit des Pflegers als abhängige Beschäftigung. Wesentliches Argument der Richter war, dass der Pfleger vollständig in die Organisation des Krankenhauses eingegliedert sei und in seiner Rolle als Pfleger zweifelsfrei an die Weisungen der diensthabenden Ärzte gebunden sei. Auch wenn er weitestgehend selbständig arbeite, reicht dies nicht aus, um die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit zu qualifizieren.
Weil die Rechtsprechung zu dieser Thematik uneinheitlich und häufig auf Einzelfällen basiert, sollte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld sorgfältig prüfen, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht. Nach Möglichkeit sollte beim zuständigen Sozialversicherungsträger ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang prüft der Sozialversicherungsträger, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob ein freies Auftragsverhältnis vorliegt. Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber bereits im Vorfeld ein umfassendes persönliches Bild darüber machen, ob es sich bei der beauftragten Person um einen Unternehmer oder einen Arbeitnehmer handelt.
Eine selbständige Tätigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer unternehmerische Dispositionsmöglichkeiten hat, z.B. Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen kann. Daher kann eine Servicekraft in der Gastronomie regelmäßig nicht selbständig tätig sein. Eine Servicekraft in der Gastronomie hat regelmäßig weder Einfluss auf die vom Auftraggeber angebotenen Speisen und Getränke noch auf die Preisgestaltung. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer mehrere Auftraggeber hat.
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?