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Neue Herausforderungen in der Aufsicht über Abschlussprüfer

07.12.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.

Der Deutsche Bundestag hat gestern das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, die größte Reform der Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Deutschland seit Jahrzehnten. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 2. Dezember 2015.

Das APAReG setzt die aufsichts- und berufsrechtlichen Vorschriften aus der am 16. Juni 2014 in Kraft getreten EU-Reform der Abschlussprüfung um.* Es wird eine Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet. Die seit 2005 für die öffentliche fachbezogene Aufsicht zuständige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgelöst. Die Selbstverwaltung des Berufsstandes in der WPK bleibt innerhalb der europäischen Vorgaben weitestgehend erhalten.

Gerhard Ziegler, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK): „Unsere erste Analyse zeigt Licht und Schatten des neuen Gesetzes. Einige zentrale Forderungen der WPK wurden erfüllt, andere Punkte wurden bedauerlicherweise nicht aufgegriffen. Wir müssen jetzt die Neuerungen im Sinne des gesamten Berufsstandes konstruktiv umsetzen.“

Wichtige Forderungen der WPK wurden erfüllt:

  • Die Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle verbleibt bei der Kommission für Qualitätskontrolle und damit in der Selbstverwaltung. Der Regierungsentwurf sah noch die Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle durch die Inspektoren der öffentlichen Aufsicht vor.
  • Die Ermächtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, berufsrechtliche Regelungen auf dem Verordnungswege erlassen zu können, ist nicht mehr vorgesehen. Allerdings erhält das Ministerium das Mittel der Ersatzvornahme.
  • Im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer wird das Institut des Praxisabwicklers eingeführt, wie man es aus den Berufsrechten der Steuerberater und Rechtsanwälte kennt. Dies führt zu einer weiteren Harmonisierung der Berufsrechte.

Nicht gehört wurde die WPK in folgenden Punkten:

  • Eine eigenständige Aufsichtsbehörde wird es nicht geben, vielmehr verbleibt es bei der APAS beim BAFA. Dort werden Beschlusskammern gebildet, welche die Entscheidungen treffen sollen.
  • Bei der Überleitung von Personal von der WPK und der APAK auf die APAS werden Teile der Belegschaft nicht übernommen, anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden zum Teil erhebliche Gehaltseinbußen zugemutet.
  • Berufsangehörige und Berufsgesellschaften müssen sich zukünftig gesondert als gesetzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister der WPK eintragen lassen, wenn sie beabsichtigen, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Darüber ist dem Mandanten ein Berufsregisterauszug vorzulegen. Die WPK hatte sich dagegen ausgesprochen.

Die WPK wird das APAReG in der vom Bundestag beschlossenen Fassung weiter analysieren und berichten.

Kernforderungen hatte die WPK in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2015 zum Regierungsentwurf des APAReG verdeutlicht. (www.wpk.de/neu-auf-wpkde/eu-reform-der-abschlusspruefung/).


* Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen; Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission.




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