22.05.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Ganz so einfach ist es nicht, denn Arbeitskleidung kann nur dann zu 100 Prozent mit Steuerbonus gekauft werden, wenn es sich um berufstypische Kleidung handelt und diese nicht im Alltag getragen werden kann.
Aber auch Alltagskleidung kann in einigen Fällen berufstypisch sein und dann gibt es vom Fiskus Geld zurück.
Bei berufstypischer Kleidung denken viele zuerst an die Uniformen von Polizisten, Feuerwehrleuten oder Soldaten. Hierbei handelt es sich um Dienstkleidung, die üblicherweise vom Dienstherrn gestellt wird. Bestimmte Berufsstände wie Richter und Staatsanwälte zeigen sich vor Gericht in einer schwarzen Robe, medizinisches Personal in Praxen oder Krankenhäusern meist in weißer Bekleidung. Uniformen, Roben und Arztkittel erkennt das Finanzamt problemlos an, denn diese werden in der Freizeit nicht getragen.
Anders verhält es sich beim weißen T-Shirt, weißen Poloshirt, weißen Socken und Schuhen von der Arzthelferin. Diese könnten in der Freizeit ebenso getragen werden und werden deswegen vom Finanzamt eher nicht anerkannt. Die Chance für eine Anerkennung ist größer, wenn das weiße Poloshirt oder die Socken beispielsweise anstatt in einem Geschäft für Mode in einem speziellen Fachgeschäft für Berufsbekleidung gekauft werden. Dort erhält man üblicherweise eine Rechnung, auf der der Wortlaut „Arbeitskleidung“ vermerkt ist.
Sportbekleidung wird anerkannt, wenn sie von hauptberuflichen Sportlern, Sportlehrern oder Fitnesstrainern getragen wird. Auch die Bekleidung für den Dienstsport bei Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr geht beim Fiskus durch, sofern eine private Verwendung größtenteils ausgeschlossen wird.
Der Blaumann vom Handwerker, der Kittel im Labor, die Berufstracht des Schornsteinfegers, die Ausstattung des Metzgers sowie Jacke, Hose und Mütze vom Koch, all diese Ausgaben können problemlos von der Steuer abgesetzt werden. Erfordert die Ausübung eines Berufs eine spezielle Schutzbekleidung, wie Schuhe mit Stahlkappen beispielsweise, so ist diese absetzbar, falls sie nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Was dem Handwerker sein Blaumann, ist dem Banker sein Hemd mit Anzug und Krawatte! Allerdings lässt sich normale Businesskleidung wie der Anzug mit Krawatte bei der Steuer leider nicht absetzen, obwohl viele Banken von ihren Angestellten verlangen, dass sie in so einem Outfit zur Arbeit erscheinen. Hier sagt der Gesetzgeber trotz Dresscode der Firmen nein. Denn ein feiner Anzug, ein Hemd und eine Krawatte können zu privaten Anlässen, wie einem Theater-besuch, einer Hochzeit oder einer Vernissage ebenso getragen werden, so die Argumentation der Finanzgerichte. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Banker oder Kaufmann seinen Anzug ausschließlich im Unternehmen trägt und privat am liebsten mit Jeans und T-Shirt herumläuft.
Was zählt ist, dass diese Kleidung theoretisch privat getragen werden kann, unabhängig davon, ob das tatsächlich der Fall ist. Das Finanzamt ist nicht willens, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Berufskleidung in der Freizeit getragen wird oder nicht. In diesem Sinne gilt das auch für die Blusen und Kostüme einer Sekretärin, Büroangestellten oder Geschäftsführerin, die somit anstatt unter Werbungskosten unter die Kosten der allgemeinen Lebensführung fallen.
Das Kostüm einer Reisebegleiterin in den Farben der Fluggesellschaft kann von der Steuer wiederum schon abgesetzt werden, sofern es nicht vom Arbeitgeber kostenlos gestellt wird. Aber auch immer mehr Läden im Einzelhandel und Firmen, die direkten Kontakt zu Endverbrauchern haben, setzen auf eine einheitliche und auffallende Firmenkleidung. Das kann z. B. ein Poloshirt mit dem Schriftzug der Firma sein. Solche Corporate-Identity-Maßnahmen verfolgen u. a. den Zweck, dass die Mitarbeiter an der Kleidung sofort als Unternehmenszugehörige zu erkennen sind und der Unternehmensauftritt professionell erscheint. Hier sind die Richter in ihren Entscheidungen so verblieben, dass ein großes prominentes Firmenlogo zu einer Absetzbarkeit bei der Einkommensteuererklärung führt.
Immer vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat weder die Kleidung kostenlos zur Verfügung gestellt noch einen steuerfreien Zuschuss dazu gezahlt. Ist die Kleidung in der Arbeit vorgeschrieben, so muss sie auch nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Der Büroangestellte kann seinen schwarzen Anzug nicht absetzen, ein Kellner, ein Pfarrer und ein Leichenbestatter dagegen schon. Der Orchestermusiker kann sein schwarzes Sakko und seine schwarze Hose wiederum nicht absetzen, einen schwarzen Frack aber schon, denn der Frack gilt nicht als freizeittauglich. Bei einer Kellnerin wird der berufstypische schwarze Rock für die Arbeit vom Finanzamt oft anerkannt, bei einer Rezeptionistin wiederum nicht.
Zahlreiche Klagen und Gerichtsverfahren in der Vergangenheit führen dazu, dass die Rechtslage unübersichtlich ist und nicht alle Berufsbekleidungen durch Einzelfallentscheidungen abgedeckt werden. Darin ist fallweise eine Chance zu sehen und mit einer guten Begründung und fundierten Vorgehensweise kann es zu einer Anerkennung durch die Finanzbehörde kommen. Gut geht es immer dann, wenn die Kleidung einzig und allein im Beruf getragen werden kann. Aber eben auch Alltagskleidung kann hin und wieder berufstypisch sein und anerkannt werden.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?