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Mit Steuervorteil fürs Alter vorsorgen

27.06.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..

Kaum ein Thema beschäftigt die Deutschen so sehr wie die Rente: Die gesetzliche Rente reicht für einen schönen Lebensabend nur noch selten aus. Um den Ruhestand genießen zu können, entscheiden sich viele für eine private Altersvorsorge. „Das tut dem Geldbeutel nicht nur im Rentenalter gut“, informiert die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.): „Arbeitnehmer können schon jetzt profitieren, wenn sie private Rentenbeiträge von der Steuer absetzen.“

Altersvorsorge und Steuererklärung

Wer für das Alter vorsorgt, kann seine Aufwendungen auf verschiedene Arten geltend machen. Entscheidend sind bei der Einkommensteuererklärung die beiden Anlagen „Vorsorgeaufwand“ und „AV“. Zum Vorsorgeaufwand zählt neben der gesetzlichen Rentenversicherung, die in den meisten Fällen direkt vom Lohn einbehalten wird, auch die sogenannte Basis-Rente (Rürup-Rente). Allerdings können Zahlungen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag geltend gemacht werden. Für 2016 liegt er bei 22.766 Euro für Ledige und 45.532 Euro für Verheiratete. Dazu zählen neben den Rentenbeiträgen des Arbeitnehmers auch die vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse. Außerdem wirkt sich nur ein gewisser Teil steuermindernd aus, für die Steuererklärung 2016 82 Prozent. Der Anteil, der steuerlich geltend gemacht werden kann, wächst jedoch von Jahr zu Jahr: 2017 werden es 84 Prozent, 2018 bereits 86 Prozent sein.

Riester-Rente als Vorteil

Wer einen Riester-Vertrag bespart, muss seine Ausgaben in der Anlage „AV“ eintragen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Riester-Rente oder einen sogenannten Wohn-Riester handelt. Wichtig ist, dass die gezahlten Beiträge – dazu zählen auch Sondertilgungen – nicht nur im Formular vermerkt werden. Der Anbieter muss die Daten auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Bis zu 2.100 Euro können pro Jahr geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt eine Günstiger-Prüfung durch, um festzustellen, ob die direkte Förderung durch den Staat (bis zu 154 Euro Grundzulage und zusätzlich bis zu 300 Euro pro Kind) oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerzahler mehr Vorteile bringen. Dies hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel fahren Alleinstehende ohne Kinder mit dem Steuerabzug besser, Familien profitieren dagegen eher von Grund- und Kinderzulage, so die Lohi-Experten aus ihrer langjährigen Beratungspraxis.




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