14.06.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Frage, wie die Digitalisierung geschlechtergerecht gestaltet werden kann, um Frauen und Männern gleiche Verwirklichungschancen zu bieten, steht im Mittelpunkt des Dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung, den das Kabinett heute beschlossen hat. Der Bericht besteht aus einem Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Professorin Aysel Yollu-Tok (HWR Berlin) sowie der Stellungnahme der Bundesregierung.
Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht: „Unser Ziel ist es, alle Menschen beim digitalen Wandel mitzunehmen. Mehr noch, wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern mit der Digitalisierung weiter voranbringen. Dies betrifft viele Lebensbereiche, zum Beispiel die Erhöhung des Frauenanteils in Digitalberufen, das mobile Arbeiten als Chance für die Gleichstellung oder die Bekämpfung von Diskriminierung und Hasskriminalität im Netz. Wir begreifen die Digitalisierung als Chance, um unsere Gesellschaft gerechter und moderner zu gestalten. Der Gleichstellungsbericht bestärkt uns darin und gibt wertvolle Impulse für unsere weitere Politik.“
Das Gutachten „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ umfasst 101 Handlungsempfehlungen, die sich an die Politik in Bund, Ländern, Kommunen sowie die Zivilgesellschaft richten.Zentrale Befunde der Sachverständigen:
Viele im Gutachten angesprochenen Empfehlungen knüpfen an bereits bestehende Maßnahmen oder Beschlüsse der Bundesregierung an. Exemplarisch hervorzuheben ist etwa die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat sich dort bereits zum Ziel gesetzt, die unzulässige Diskriminierung beim Einsatz algorithmenbasierter Entscheidungen zu verhindern und auf die konsequente Einhaltung des Arbeitsschutzes in der digitalen Arbeitswelt zu bestehen.
Die Bundesregierung begrüßt die umfassende Analyse der Sachverständigenkommission hinsichtlich geschlechtsbezogener „digitaler Gewalt“ und verweist in ihrer Stellungnahme auf ein umfangreiches Portfolio an Maßnahmen. Projekte wie „Aktiv gegen digitale Gewalt“ sowie der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Cyberstalking sind hierfür gute Beispiele. Zudem wird durch eine Meldepflicht, die mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität eingeführt wurde, die strafrechtliche Verfolgung von digitaler Hasskriminalität verbessert.
Ein Meilenstein der 19. Legislaturperiode ist die jüngst beschlossene Reform des gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes. Sie verpflichtet Anbieter, insbesondere von Spieleplattformen, sichere Voreinstellungen zu installieren, um Kinder und Jugendliche vor Risiken wie Mobbing, sexualisierter Anmache und Hassrede zu schützen.
Näheres zum Gleichstellungsbericht sowie die ausführliche Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie unter www.bmfsfj.de/gleichstellungsbericht
Hintergrundinformationen zur Sachverständigenkommission, zu den von ihnen beauftragten vertiefenden Expertisen sowie zu Veranstaltungen und Stimmen aus Politik und Zivilgesellschaft finden Sie unter www.gleichstellungsbericht.de.
Bild: Rebrand Cities (Pexels, Pexels Lizenz)
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