12.12.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation.
Zehn Branchen sind es derzeit, für die in Deutschland nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz Lohnuntergrenzen gelten. Die Analysen, an denen das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) mitgewirkt hat, zeigen: Es wurden keine Stellen durch steigende Personalkosten abgebaut. Vielmehr stehen die meisten Unternehmen Mindestlöhnen positiv gegenüber, weil sie für einen fairen Wettbewerb sorgen.
TIPP: „Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für das Seminar.“ |
Hier erfahren Sie mehr » |
Als eines von sechs beauftragten Instituten hatte das IAQ zwei Branchen genauer unter die Lupe genommen: die Gebäudereinigung, in der seit langem ein Mindestlohn gezahlt wird. Seit dem 1. Juli 2007 gilt er auch nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und beträgt zurzeit 7 Euro (Ost) bzw. 8,55 Euro (West); und die Wäschereien, für die seit Oktober 2009 entsprechende Regelungen greifen. Hier gibt es aktuell mindestens 6,75 Euro (Ost) und 7,80 Euro (West) pro Stunde.
Haben nun Umsätze, Beschäftigtenzahlen und Arbeitsumfang unter den Mindestlöhnen gelitten?, wollten die Wissenschaftler wissen. Keinesfalls, so ihr Fazit. Vor allem für die Gebäudereiniger haben sich die letzten Jahre fast durchgängig positiv entwickelt. Wie Berechnungen des IAQ beim Vergleich mit Reinigungskräften etwa in Kommunen oder Krankenhäusern ergaben, hat sich die Beschäftigungsentwicklung in der Branche durch die höheren Löhne nicht verschlechtert. Auch der Abgleich mit Beschäftigtengruppen ohne Mindestlohn, wie (bis zum 1. Juni 2011) im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der getränkegeprägten Gastronomie, dazu zählen Discos, Kneipen oder Bars, ergab keine nennenswerten Unterschiede.
Die IAQ-Forscher stellten bei den Gebäudereinigern allerdings Verschiebungen von Minijobs hin zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen fest. „Dies liegt vermutlich an den effektiveren Kontrollen und Sanktionen, die die Zollämter im Kampf gegen Schwarzarbeit vornehmen. Denn in der Vergangenheit wurden geringfügig Beschäftigte nicht immer nach den Tarifverträgen entlohnt, obwohl diese bereits seit langem allgemeinverbindlich sind“, erklärt IAQ-Direktor Prof. Dr. Gerhard Bosch. Weite Teile der Branche zahlen den Servicekräften in der Unterhaltsreinigung nur die Mindestlöhne. Ohne gesetzliche Untergrenze wäre der Stundenlohn etwa 1 Euro niedriger, schätzen die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter.
Etwas anders verhält es sich bei den Wäschereien. Hier gelten Mindestlöhne ausschließlich für Betriebe, die mehr als 80 Prozent ihres Umsatzes im Objektkundengeschäft erzielen, sprich: die für Hotels, Krankenhäuser oder die Industrie waschen. Eine repräsentative Befragung ergab, dass etwa 40 Prozent der Wäschereien mit zirka 85 Prozent der Beschäftigten unter die Mindestlohnregelungen fallen. Jede Dritte dieser Firmen musste wegen der Regelungen Löhne erhöhen, in Ostdeutschland waren es sogar zwei Drittel der Unternehmen. Doch zu Stellenstreichungen scheint das nicht geführt zu haben, fanden die Wissenschaftler heraus. „Die Betriebe berichteten überwiegend von positiven oder neutralen Wettbewerbswirkungen. Auch hat sich wohl das Image der Branche verbessert, was ihnen die Personalrekrutierung erleichtert“, sagt Dr. Claudia Weinkopf, die stellvertretende IAQ-Leiterin.
Bosch und Weinkopf warnen allerdings davor, allein auf branchenbezogene Untergrenzen zu setzen. Das reiche nicht aus. Um Dumpinglöhne in Deutschland zu verhindern, sei – wie in vielen anderen Ländern üblich – auch eine gesetzliche Mindestbezahlung für alle Beschäftigten notwendig, so das IAQ. Diese dürfte in keiner Branche unterschritten werden. Den Vertragsparteien stünde es jedoch weiterhin frei, höhere Tariflöhne zu vereinbaren. Diese können über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz dann auch als branchenbezogene Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?