11.03.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG.
Großraumbüros werden in Deutschland immer beliebter. Aber wie ist es um deren Sicherheitsstandards bestellt? Wenn man den deutschen IT-Verantwortlichen glauben möchte, besteht bei diesem Thema noch Nachholbedarf. Zwei Drittel (66 %) blicken besorgt oder sehr besorgt auf mögliche Sicherheitsbedrohungen durch offene Bürokonzepte. Dies ist ein Ergebnis der aktuellen Arbeitsmarktstudie des spezialisierten Personaldienstleisters Robert Half Technology, für die 200 CIOs und CTOs in Deutschland befragt wurden.
Fast die Hälfte der IT-Chefs (48 %) ist besorgt in Hinblick auf die akustische Sicherheit, etwa ein Viertel (24 %) befürchtet Schwachstellen bei der visuellen Sicherheit. Mitarbeiter können sensible Informationen in offenen Büroräumen oftmals problemlos mithören oder -sehen. Zudem sorgen sich 17 % der CIOs und CTOs um ein erhöhtes Diebstahlrisiko bei technischen Geräten und 11 % um einen Anstieg bei Dokumentendiebstählen.
„Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern Rückzugsräume bieten, in denen sie über sensible Informationen reden können, ohne dass unautorisierte Personen dem Gespräch zuhören“, betont Sven Hennige, Senior Managing Director Central Europe & The Netherlands bei Robert Half. „Eine verbindliche Passwortrichtlinie hilft dabei, die Sicherheitsstandards bei den vergebenen Passwörtern zu erhöhen. Zudem sollten Daten mit der richtigen Soft- und Hardware gesichert werden, um im Falle eines Diebstahls das entsprechend ausgerüstete Gerät zu orten oder sensible Daten aus der Ferne zu löschen.“
Um die IT-Sicherheit in den Unternehmen zu verbessern, haben sich die CIOs und CTOs verschiedene Maßnahmen vorgenommen Jedoch möchte nur etwas mehr als jeder Fünfte (22 %) Trainings für Mitarbeiter anbieten, um sie für IT-Sicherheit zu sensibilisieren. Dahingegen möchte mehr als ein Drittel der Technologieverantwortlichen (39 %) IT-Sicherheitsmaßnahmen für mobile Anwendungen einführen oder verbessern. Zu den weiteren Plänen zählen die Verbesserung der Cloud-Sicherheit (35 %), das Management von Netzwerk-Angriffen, sogenannten Advanced Persistent Threats (APTs, 34 %), und die Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern für die IT-Sicherheit (31 %).
Robert Half hat 200 CIOs und CTOs gefragt: Welche Maßnahmen unternimmt oder plant Ihr Unternehmen in den kommenden 12 Monaten, um die IT-Sicherheit zu verbessern?
Verbesserung/Einführung der IT-Security für mobile Anwendungen | 39 % |
Verbesserung der Cloud-Security | 35 % |
Management von Advanced Persistent Threats (APTs) | 34 % |
Einstellung von zusätzlichem Personal für die IT-Security | 31 % |
Verträge mit Drittanbietern oder zusätzliche Tools zur Verbesserung der IT-Security | 26 % |
Verbesserung/Verstärkung von Mitarbeiter-Trainings zu IT-Security | 22 % |
Implementierung von Multifactor Authentication Prozessen (z. B. Tokens, Biometrics) | 17 % |
Verbesserte Überprüfung/Stärkere Kontrolle von Unternehmen, die auf unsere Daten zugreifen | 12 % |
Quelle: Robert Half, Arbeitsmarktstudie 2016, Befragte: 200 CIOs und CTOs in Deutschland; Mehrfachnennungen möglich
„Technische Maßnahmen sind ohne Frage wichtig. Allerdings ist es ebenso wichtig, auch die Mitarbeiter für IT-Sicherheit zu sensibilisieren“, so Sven Hennige. „Dafür ist es essentiell, qualifizierte IT-Sicherheitsexperten – interimistisch oder dauerhaft – an Bord zu haben, die die Führungsebene und Mitarbeiter bei der stetigen Verbesserung des Sicherheitssystems beraten. Dies sollten Unternehmen umso eher zur Top-Priorität erklären, je mehr Daten sie in der Cloud lagern.“
Technologisch gesehen haben die IT-Verantwortlichen bereits einige Maßnahmen umgesetzt, um ihr Unternehmen vor Sicherheitslücken zu schützen: 63 % der CIOs und CTOs haben neue Sicherheitssoftware für Computer installiert, die Hälfte (50 %) nutzt ein Passwort-Management-System, 43 % verwenden einen Festplattenverschlüsselungsservice und 41 % haben Network-Security-Systeme eingerichtet.
Mangel an Privatsphäre
Bedrohung von visuellen Hackerangriffen
Erhöhtes Risiko von Geräte- und Dokumentendiebstahl
Themen
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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