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Mahnbescheide online beantragen – nichts für juristische Laien

07.01.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bremer Inkasso GmbH.

Die Arbeit eines Inkassounternehmens besteht darin, Mandanten beim Einzug ihrer Forderungen zu unterstützen. Diese Forderungen können zum größten Teil vorgerichtlich eingezogen werden. Es bleibt jedoch ein gewisser Anteil, bei dem ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden muss.

Ein Prozedere, welches zum Geschäftsalltag eines Inkassobüros gehört, und für das die Mitarbeiter das benötigte juristische Know-how besitzen und ausgebildet sind.

Aber nicht jeder Gläubiger wendet sich bei Forderungsausfall an einen Rechtsanwalt oder an ein fachkundiges Inkassounternehmen. So mancher versucht selbst, doch noch an sein Geld zu kommen. Und in Zeiten des Internet scheint es ja auch ein Leichtes, sich Rat und Tipps dazu aus dem Netz zu holen. Einschlägige Internetseiten, betrieben von den Justizverwaltungen der jeweiligen Bundesländer, bieten Gläubigern an, online selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Ein Service, der sich einfach anhört, die meisten Antragsteller aber überfordert und dadurch auch Rechtsnachteile mit sich bringen kann.

„Für den Einzug von Forderungen auf dem Wege des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens benötigt man gute Kenntnisse z. B. über Rechtsformen der Unternehmung und deren Vertretungsverhältnisse“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Nach unserer Erfahrung fehlen Gläubigern aber nicht selten eben diese speziellen Kenntnisse zu ihren Schuldnern. Sie müssen wissen, dass zum Beispiel neben einer GmbH & Co. KG auch die GmbH wie eine Gesamtschuldnerin voll haftet und dass bei einer OHG, GbR oder einer KG auch die Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen werden können, nicht nur die Gesellschaft. Nur die Gesellschaft in Anspruch nehmen zu wollen, kann ein Fehler sein, ein Fehler, der dazu führen kann, dass der Gläubiger am Ende leer ausgeht“, so Drumann. „Neben Kenntnissen über Unternehmensformen und Vertretungsverhältnisse benötigen Gläubiger darüber hinaus gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Verjährung oder des Zahlungsverzuges. Die Geltendmachung einer bereits verjährten Forderung kann schnell erhebliche Kosten nach sich ziehen, selbst wenn ein berechtigter Anspruch besteht.“

Die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist Teil der Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Diese verantwortet in der Regel in einem Anwaltsbüro die Durchführung wesentlicher Teile des gerichtlichen Mahnverfahrens. „Selbst ausführliche Hinweise und Erklärungen zu einem Online-Formular können eine gute Ausbildung und fundierte Kenntnisse im gerichtlichen Mahnverfahren nicht ersetzen“, so Drumann weiter. „Solche unbedingt notwendigen Kenntnisse aber fehlen den meisten Anwendern, die online Mahnbescheide beantragen.“

Aufgrund fehlender oder mangelhafter Fachkenntnisse werden von Gläubigern dann falsche oder mangelhafte Angaben in den Online-Mahnbescheiden gemacht. Das hat Beanstandungen der Amtsgerichte zur Folge, die wiederum den Antragsteller meist restlos überfordern. Eine fehlerhafte Angabe zu den Vertretungsverhältnissen ist da nur eine der möglichen Fehlerquellen. Oft sind auch die Haupt- oder Nebenforderungen nicht korrekt bezeichnet. Nicht selten kommt es auch vor, dass der Antragsgegner verzogen ist und der Mahnbescheid nicht zugestellt werden kann. Dem Antragsteller fehlen dann in der Regel die Möglichkeiten einer schnellen und zuverlässigen Anschriftenermittlung. Dies alles kann letzten Endes zu einer verzögerten Zwangsvollstreckung der Forderung führen. Und so entpuppt sich nicht selten der scheinbar einfache Weg über ein Online-Formular letztlich als Sackgasse.

Mancher Gläubiger scheut die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts, weil er die Kosten fürchtet. Aber auch im gerichtlichen Mahnverfahren ist jeder Gläubiger berechtigt, sich kompetente Unterstützung zu holen. Die Kosten, die dadurch entstehen, hat der Schuldner als so genannten Verzugsschaden zu ersetzen. Im gerichtlichen Mahnverfahren gibt es daher auch aus Kostengesichtspunkten keinen Grund, auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder eines fachkundigen Inkassounternehmens zu verzichten.

„Bei uns wird ein Mahnbescheid sowie der Vollstreckungsbescheid von unseren Mitarbeitern ausschließlich elektronisch beantragt. Zuvor aber prüfen unsere hauseigenen Volljuristen die Forderung rechtlich auf ihre Durchsetzbarkeit. Der Datenaustausch mit den deutschen Mahngerichten erfolgt mit modernster Technik. Wir werden meist noch am selben Tag vom Gericht über den Eingang der Anträge informiert und kurze Zeit später auch über Erlass und Zustellung der Bescheide. Über den Kunden-Online-Informationsdienst, welcher über unsere Internetseite zu erreichen ist, können die Gläubiger alle ausgetauschten Informationen zu ihrer Forderung mit den Mahngerichten online verfolgen. Schnelligkeit kann manchmal der entscheidende Vorteil gegenüber anderen Gläubigern sein. Besser ist es jedoch nach wie vor, wenn Forderungen vorgerichtlich, also ohne gerichtliches Mahnverfahren erledigt werden können. Das ist bei uns bei etwa 70 Prozent aller Forderungen der Fall.

Online-Formulare sind für viele Bereiche sicher ein guter Service, können aber nach meiner Erfahrung besonders im juristischen Bereich eine kompetente Beratung und Unterstützung nur schwer ersetzen. Und nicht selten zahlt der, der hofft, so auf einfache Weise sparen zu können, am Ende sogar drauf.“


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