25.03.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Warth Klein Grant Thornton.
So müssen produzierende Unternehmen eine stetige Versorgung mit Rohstoffen, Zubehörteilen etc. sowie eine pünktliche Lieferung an ihre Kunden sicherstellen. Je globaler die Zulieferketten organisiert sind, desto größer sind auch die Herausforderungen. Als größte Gefahr wird die Unterbrechung der Lieferkette angesehen. Mit steigenden gesetzlichen Anforderungen im In- und Ausland und einem verstärkten globalen Engagement von Kunden und Zulieferern gewinnt aber auch das Thema Compliance für die Beschaffungsfunktion an Bedeutung. Konkret wird die an sich schon äußerst komplexe betriebswirtschaftliche Betrachtung seit einiger Zeit um juristische und "hygienische" Aspekte erweitert.
Der juristische Aspekt betrifft das Thema Korruption. Bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten - nicht nur aus Schwellen- oder Entwicklungsländern - machen Unternehmen in vielgestaltigen Konstellationen Erfahrungen mit korruptiven Handlungen. Konkrete Beispiele sind: Die Bestechlichkeit eigener Einkäufer oder auch die Beschleunigung von Abläufen im grenzüberschreitenden Verkehr durch finanzielle Zuwendungen. Die direkte Betroffenheit, sei es etwa durch aktive oder passive Bestechung eigener Mitarbeiter, ist aber nicht mehr allein entscheidend. So hat der UK Bribery Act - eines der weltweit schärfsten Anti-Korruptionsgesetze - die juristische Verantwortung für das Handeln von Geschäftspartnern unter bestimmten Umständen klargestellt, auch wenn kein eigener Mitarbeiter mehr direkt beteiligt ist. Heißt im Klartext: Begeht ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens, das beispielsweise geschäftliche Beziehungen nach London unterhält, irgendwo auf der Welt eine korruptive Handlung, haftet das deutsche Unternehmen im Vereinigten Königreich und kann dort zur Verantwortung gezogen werden. Zwar halten sich die britischen Gerichte mit der praktischen Anwendung des UK Bribery Act bislang noch zurück, doch sollten sich deutsche Firmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes unbedingt vertraut machen und ihre geschäftlichen Aktivitäten im Vereinigten Königreich auf mögliche Compliance-Gefahren überprüfen.
Neben der Haftung von Unternehmen oder Mitarbeitern für Rechtsverstöße kommen bei Compliance-Verstößen in zunehmenden Maße Reputationsrisiken in Betracht. Insbesondere im Zusammenhang mit den Arbeitsverhältnissen bei Lieferanten wird dies deutlich. Unternehmen oder ganze Branchen geraten durch Vorkommnisse auf Ebene ihrer Lieferanten in die öffentliche Diskussion, ohne dass sie im Einzelfall unmittelbar für die Zustände beim jeweiligen Lieferanten verantwortlich sind. Meldungen über Selbstmorde von Fabrikarbeitern bei Zulieferern von Elektronikkonzernen oder Bilder von Opfern des Brandes in einer Textilfabrik in Bangladesch sind - unabhängig von Fragen rechtlicher Verantwortung - geeignet, das Image von Unternehmen oder Branchen in den Augen der Öffentlichkeit nicht nur vorübergehend zu beeinträchtigen. Hier werden die Unternehmen durch unethisches Verhalten ihrer Lieferanten "infiziert".
Die Konsequenz: Compliance in der Lieferkette muss unter anderem auch die Einhaltung sozialer Standards und angemessener Arbeitsbedingungen bei Lieferanten umfassen. Aus Sicht deutscher Unternehmen sollte dies unter dem Gesichtspunkt des Lieferantenmanagements Berücksichtigung finden, etwa indem beispielsweise klare Vorgaben zum Verbot von Kinderarbeit gemacht werden.
Es ist somit ratsam, im Rahmen eines wohlverstandenen Lieferantenmanagements den jeweiligen Lieferanten im In- und Ausland klare und vertraglich abgesicherte Vorgaben zu machen und deren Einhaltung unter Androhung vertraglich fixierter Sanktionen zu überwachen. So hat der Automobilhersteller Daimler nach eigenen Angaben an 35.000 Zulieferer weltweit entsprechende Compliance-Letter verschickt. Anti-Korruptionsklauseln alleine reichen dabei aber nicht aus. Die Verpflichtung zur Einhaltung von Umweltstandards und Vorgaben hinsichtlich sozialer Standards sind zwingend zu ergänzen. Die Details und der Umfang solcher Vorgaben sind dabei von Unternehmensgröße, -struktur und -branche abhängig und können im Einzelfall stark variieren.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?