23.05.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Und dann folgte die Corona-Pandemie, die immer wieder Verlängerungen der Abgabefrist durch die Bundesregierung zur Folge hatte. So musste die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für das Jahr 2020 erst am 1. November 2021 fertig sein. Aber es gibt noch Hoffnung für diejenigen, die nicht fristgerecht eingereicht haben.
Wer es nicht geschafft hat die Steuererklärung rechtzeitig zu erstellen, hat jetzt noch die Möglichkeit, einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater aufzusuchen. Denn für die steuerberatende Branche gilt derzeit die aufgeschobene Frist, der 31. Mai 2022. Glück dem, der kurzfristig noch einen Beratungstermin bekommt. Aber gerade hier tun sich gerade neue Chancen auf. Es steht erneut eine Verlängerung an. Sie tritt mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft und kommt nicht nur Unternehmern, sondern auch Privatleuten, die ihre Steuererklärung professionell anfertigen lassen, zugute. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gibt es eine Verlängerung um drei Monate bis zum 31. August 2022.
Nach derzeitigem Stand gilt immer noch die gesetzliche Frist 31. Juli 2022 für Selbsteinreicher. Da dies ein Sonntag ist, läuft die Frist de facto am darauffolgenden Montag, dem 1. August ab. Aber auch hier sind Änderungen zu erwarten. Es darf mit einer Verlängerung um zwei Monate bis zum 30. September gerechnet werden. Wer sich steuerlich beraten lässt, soll eine viermonatige Verlängerung bis zum 30. Juni 2023 bekommen. Dann wollen wir mal für alle mit Steuererklärungs-Aufschieberitis hoffen, dass die Pläne so beschlossen werden. Erst für das Steuerjahr 2023 sollen nach derzeitigem Stand wieder die üblichen gesetzlich festgelegten Abgabetermine gelten.
Bild: falco (Pixabay, Pixabay License)
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