05.02.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
Die ifaa-Anreiz- und Vergütungsstudie zeigt: Mitarbeitergespräche werden in mehr als 80 % der Unternehmen durchgeführt. „Die Studie zeigt, dass Mitarbeitergespräche insbesondere in tarifgebundenen Betrieben geführt werden – hier gaben 89 % der Betriebe an, diese regelmäßig mit Beschäftigten ohne Führungsverantwortung zu führen,“ so Amelia Koczy, wissenschaftliche Expertin am ifaa. Bei den nicht tarifgebundenen Betrieben waren es mit 81 % etwas weniger.
„Die Ergebnisse zeigen die große Bedeutung des Mitarbeitergesprächs als Instrument der Führung und Personalentwicklung.“, erläutert die Studienleiterin.
Das Mitarbeitergespräch bietet Raum für eine offene Kommunikation, in der die Erfassung von Potentialen und das Aufzeigen von Entwicklungen im Mittelpunkt stehen – es gehört somit zu den wichtigsten Führungsinstrumenten überhaupt!
Die Bedeutung von Führung und Kommunikation zeigt sich insbesondere auch in Krisenzeiten. Das Coronavirus hat den Alltag auf den Kopf gestellt und sorgt weltweit für große Verunsicherung. Je länger Lockdown und zum Beispiel Kurzarbeit anhalten, desto größer werden auch bei den Beschäftigten Sorgen um den Arbeitsplatz und die eigene Zukunft. Diese Emotionen gilt es in einem offenen Austausch gezielt zu thematisieren und zu steuern. Insbesondere, wenn ein Großteil der Beschäftigten im Home Office arbeitet, bleiben der informelle Austausch und Kommunikation häufig auf der Strecke. Hier zeigt sich das Mitarbeitergespräch als ein wichtiges Instrument, um Beschäftigte mitzunehmen, sie über aktuelle Veränderungen zu informieren und auch auf anstehende Aufgaben vorzubereiten.
Bild: SFIO CRACHO (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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