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Länder verweisen Erbschaftsteuerreform in den Vermittlungsausschuss

12.07.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DHPG Dr. Harzem & Partner mbB.

Die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause hat das gebracht, was zu vermuten war: Die Länder haben den aktuellen Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Damit wird die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist zur Neuregelung bis zum 30.6.2016 deutlich überschritten. Eine Neuregelung könnte sich bis in den Herbst und länger hinziehen. Die Reform der Erbschaftsteuer war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Unternehmenserben gekippt hatte.

Inhaltlich hatte es beim im Bundesrat diskutierten Gesetzentwurf im Vergleich zu den Vorentwürfen nur wenige Änderungen gegeben. So sank die Grenze für die Anwendung des Lohnsummenkriteriums von drei auf fünf Mitarbeiter ab. Geblieben war die wohl umstrittenste Neuregelung für die Behandlung von Großunternehmen. Hier soll künftig eine erwerberbezogene Freigrenze von 26 Mio. € gelten. Bei diesen Unternehmen sollen entweder eine Bedürfnisprüfung unter einer systemwidrigen Einbeziehung des Privatvermögens oder ein Abschmelzmodell zur Anwendung kommen. SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer halten die Verschonungsregeln für Firmenerben für überzogen sowie teils verfassungswidrig. Sie verlangen eine grundlegende Überarbeitung. Die Diskussion um die Reform geht somit in eine neue Runde.


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