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Kostenlos ins Fitnessstudio dank Steuerfreibetrag

11.09.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..

Übernimmt der Chef die Kosten für Sportkurse oder ein Fitnessstudio, so ist das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis zu einer Grenze steuerfrei.

Für Privatpersonen ist es schwierig, die Gebühren fürs Fitnessstudio bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Das klappt nur, wenn eine Krankheit oder Verletzung vorliegt. Ist der Arbeitnehmer aber gesund und möchte präventiv Sport treiben, um Krankheiten vorzubeugen oder einfach nur Sport aus Freude am Training betreiben, dann kann der Arbeitgeber das steuerfrei unterstützen.

Steuerfreie Angebote durch Arbeitgeber

Unternehmerisch betrachtet ist das sinnvoll, denn immer mehr Arbeitnehmer leiden unter Rückenproblemen, verursacht durch langandauernde sitzende oder stehende Tätigkeiten. Auch die rasant zunehmenden Herz-Kreislauf-Krankheiten können durch Bewegung eingedämmt werden. Als Arbeitnehmer kann man in den Genuss von zwei verschiedenen Fördervarianten durch den Arbeitgeber kommen, sofern dieser die Werthaltigkeit von Sport und Gesundheit erkennt. Aufgrund der Steuerfreiheit entstehen dem Arbeitgeber keinerlei Kosten.

500 Euro je Mitarbeiter jährlich

Der Arbeitgeber kann bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen zusätzlich zum vereinbarten Lohn steuerfrei ausgeben. Dafür könnte beispielsweise ein Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen und festlegt werden, dass seine Angestellten an allen Kursen teilnehmen dürfen, die den Anforderungen des Fünften Sozialgesetzbuches entsprechen.

Steuerfreibetrag gilt nicht für Vereinsbeiträge

Das sind in der Regel Kurse, die den gesamten Körper trainieren, wie Pilates, Yoga, Stretching, Kieser- oder Rückentraining. Auch die Gebühren für ein Rundum-Abnehm-Programm, wie für Weight-Watchers beisfreibetrag gilt nicht für Vereinsbeiträgepielsweise, fallen darunter. Reines Gerätetraining im Fitnessstudio oder die Vereinsbeiträge zu einzelnen Sportarten wie Fußball oder Tennis sind steuerlich leider nicht begünstigt.

Zusätzlicher Steuerfreibetrag von 44 Euro monatlich

Der Chef könnte seinem Mitarbeiter alternativ bis zu 44 Euro monatlich als Sachzuwendung für ein festgelegtes Fitnessstudio gewähren. Dann – und nur dann – ist das freie Training an den Geräten zum Muskelaufbau und der Besuch von Group-Fitness-Programmen tatsächlich kostenlos! Somit können Kurse wie Spinning, TRX oder Zumba kostenfrei belegt oder Courts, z. B. für Squash oder Badminton, ebenfalls kostenfrei genutzt werden.

Sollte die monatliche Studiogebühr höher als 44 Euro ausfallen, so ist die meist geringfügige Differenz selbst zu tragen. Der Steuerfreibetrag ist mit 44 Euro voll ausgeschöpft und kann nicht noch durch andere Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. So wird das Fitnessstudio für jedermann erschwinglich!

Kombination beider Steuerfreibeträge möglich

Also bei den nächsten Gehaltsverhandlungen den Chef ruhig mal auf die finanzielle Förderung von Sport ansprechen oder über das betriebliche Vorschlagswesen diese Maßnahmen zur Motivation und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter einreichen, sofern der Betrieb sie noch nicht eingeführt hat. Die beiden steuerfreien Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung lassen sich übrigens hervorragend miteinander kombinieren und dem Arbeitgeber kommt es schließlich zugute, wenn seine Mitarbeiter fit und gesund sind.




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