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Konsultation zur Abschaffung von Steuerhemmnissen

15.04.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission sammelt Ideen, wie sich Steuerhemmnisse beseitigen lassen, die die grenzüberschreitende Tätigkeit von Personen im EU-Binnenmarkt erschweren - zwei Konsultationen geplant.

Gleichzeitig hat die Kommission neue Internetseiten mit nützlichen Steuertipps für grenzübergreifend tätige Personen veröffentlicht.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, erklärte: "Die Stärke der Europäischen Union liegt darin, dass sich Personen im Binnenmarkt frei bewegen können, um zu arbeiten, zu studieren oder ihren Ruhestand zu verbringen. Es ist wichtig, dass alle die Steuervorschriften einhalten, dies muss aber einfacher werden. Besonders berücksichtigt werden müssen dabei grenzübergreifende Situationen, in denen Doppelbesteuerung beseitigt werden muss."

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Die Statistik zeigt, dass viele EU-Bürgerinnen und Bürger in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, sich im Ruhestand niederlassen oder investieren. So leben etwa 14,1 Mio. EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat, und beinahe 30 Prozent der EU-Bürger kaufen über das Internet oder in anderer Form bei Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten ein. Dies kann bedeuten, dass Steuerpflichtige in mehreren Mitgliedstaaten bei der Steuererklärung komplizierte Vorschriften beachten müssen oder doppelt besteuert werden.

In der heute eingerichteten Sachverständigengruppe werden Interessenträger zusammenkommen, um sich insbesondere mit Fragen der direkten Steuern zu befassen, die die grenzübergreifende Tätigkeit von Personen im Binnenmarkt erschweren können. Dabei werden vor allem die Einkommen- und die Erbschaftsteuern im Mittelpunkt stehen. Sofern notwendig, wird sich die Gruppe aber auch mit anderen Steuerarten beschäftigen, die sich auf die Mobilität von Personen auswirken, so etwa den Kfz-Steuern oder den Steuern im elektronischen Geschäftsverkehr.

Eine der öffentlichen Konsultationen befasst sich mit den Steuerproblemen von Bürgerinnen und Bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind. Die andere Konsultation befasst sich mit Problemen im Zusammenhang mit Erbschaftsteuern. Beide Konsultationen sind bis zum 3. Juli 2014 geöffnet.

Mehr Steuertipps finden Sie hier »

Zu den Konsultationen gelangen Sie hier und hier.


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