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Kommission schlägt umfassende Unternehmenssteuer-Reform vor

28.10.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission nimmt einen neuen Anlauf für eine tiefgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU. Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage soll dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Gewinne nicht künstlich kleinrechnen oder in andere EU-Länder verschieben können, nur um ihre Steuerlast zu senken.

Der am 25.10.2016 von der Kommission präsentierte Vorschlag bietet ein einheitliches Regelwerk, das grenzübergreifend tätige Unternehmen in der EU nutzen könnten, um ihre steuerbaren Gewinne zu berechnen, so dass sie nicht mehr mit verschiedenen nationalen Systemen zu tun hätten. „Die Finanzminister sollten dieses ehrgeizige, zeitgemäße Paket unvoreingenommen betrachten, da es ein solides Steuersystem schaffen wird, das an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst ist“, sagte Wirtschafts- und Steuerkommissar Pierre Moscovici.

Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) wird somit die Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt erleichtern, die damit verbundenen Kosten senken und als wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Steuervermeidung fungieren.

Im Jahr 2011 hatte die Kommission die gemeinsame Bemessungsgrundlage erstmals mit dem Ziel vorgeschlagen, den Binnenmarkt für Unternehmen zu stärken. Die Mitgliedstaaten erzielten zwar erhebliche Fortschritte in Bezug auf viele Kernelemente des früheren Vorschlags, konnten sich jedoch letztlich nicht einigen.

Im Anschluss an die Konsultation von Mitgliedstaaten, Unternehmen, Zivilgesellschaft und des Europäischen Parlaments hat die Kommission die unternehmensfreundlichen Elemente des vorherigen Vorschlags verstärkt, um grenzüberschreitend tätige Unternehmen bei der Reduzierung von Kosten und Verwaltungsaufwand zu unterstützen und die Innovation zu fördern. Die neu aufgelegte GKKB wird darüber hinaus gleiche Ausgangsbedingungen für multinationale Unternehmen in Europa schaffen, indem häufig zur Steuervermeidung genutzte Schlupflöcher geschlossen werden.

Zwei weitere Vorschläge haben das Ziel, das derzeitige System für die Beilegung von Streitigkeiten zur Doppelbesteuerung in der EU zu verbessern und die bestehenden Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch zu verschärfen. Zusammengenommen werden diese Maßnahmen ein einfaches und unternehmensfreundliches Steuerumfeld schaffen.

Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Die Steuerpolitik sollte dazu beitragen, dass die Ziele der EU für Wirtschaftswachstum und soziale Gerechtigkeit erreicht werden. Die heutigen Vorschläge zielen darauf ab, Wachstum und Investitionen anzukurbeln, Unternehmen zu unterstützen und für Gerechtigkeit zu sorgen. Das derzeitige System der Unternehmensbesteuerung begünstigt die Finanzierung von Unternehmen durch Schulden gegenüber der Finanzierung durch Beteiligungskapital. Die Verringerung der Steueranreize für Fremdfinanzierung im Steuersystem ist ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion und darüber hinaus ein Beleg unseres Engagements für die Umsetzung dieses Projekts.“

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte: „Mit diesem Neustart des Verfahrens zur Einführung der GKKB tragen wir den Anliegen der Unternehmen ebenso Rechnung wie denen der Bürgerinnen und Bürger. Durch die vielen Gespräche, die ich in meiner Funktion als für Steuern zuständiges Kommissionsmitglied geführt habe, ist für mich völlig klar geworden, dass Unternehmen einfachere Steuervorschriften innerhalb der EU benötigen. Gleichzeitig müssen wir unseren Kampf gegen Steuervermeidung verstärken und einen echten Wandel herbeiführen.“

Um zügige Fortschritte zu erzielen soll das Verfahren zur Einführung der GKKB in aus zwei Stufen bestehen. In Bezug auf die gemeinsame Bemessungsgrundlage ist eine rasche Einigung möglich, so dass ihre wesentlichen Vorteile sowohl für Unternehmen als auch für die Mitgliedstaaten schnell zum Tragen kommen. Die Konsolidierung sollte wenig später eingeführt werden und würde die Nutzung aller Vorteile des gesamten Systems ermöglichen.

1. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Die GKKB wird Unternehmen erstmals ein einheitliches Regelwerk zur Berechnung ihrer steuerbaren Gewinne in der gesamten EU an die Hand geben. Im Vergleich zum vorangegangenen Vorschlag aus dem Jahr 2011 wird das neue System

  • für die großen multinationalen Konzerne, die über die größten Kapazitäten für aggressive Steuerplanung verfügen, verpflichtend sein. Dadurch wird gewährleistet, dass Unternehmen mit weltweiten jährlichen Erträgen von über 750 Mio. Euro tatsächlich dort besteuert werden, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften.
  • Schlupflöcher im Zusammenhang mit der Gewinnverlagerung für steuerliche Zwecke schließen.
  • Anreize für Unternehmen schaffen, ihre Aktivitäten durch Eigenkapital und durch die Erschließung von Märkten anstatt durch Schulden zu finanzieren.
  • Innovation durch steuerliche Anreize für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fördern, die mit einer realen Wirtschaftstätigkeit verbunden sind.

Die Körperschaftsteuersätze sind nicht von der GKKB erfasst, da dies nach wie vor eine Angelegenheit der nationalen Souveränität ist. Dennoch wird die GKKB ein transparenteres, effizienteres und gerechtes System zur Berechnung der Steuerbasis grenzüberschreitend tätiger Unternehmen schaffen und somit eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU darstellen.

Die GKKB wird den Binnenmarkt für Unternehmen verbessern

Unternehmen können fortan ein einheitliches Regelwerk nutzen und bei ihrer inländischen Steuerverwaltung eine einzige Steuererklärung für ihre gesamten Tätigkeiten in der EU abgeben. Dank der GKKB dürfte die jährlich für Compliance-Tätigkeiten aufgebrachte Zeit um 8 Prozent sinken, die für die Errichtung einer Tochtergesellschaft benötigte Zeit hingegen um bis zu 67 Prozent. Dies würde den Unternehmen (einschließlich KMU) den Gang ins Ausland erleichtern.

Es werden stärkere Anreize für wachstumsfreundliche Maßnahmen wie Investitionen in Forschung und Entwicklung und Finanzierungen durch Eigenkapital geschaffen und somit die allgemeinen Ziele der Wiederankurbelung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen gefördert. Einmal vollständig eingeführt, könnte die GKKB die Gesamtinvestitionen in der EU um bis zu 3,4 Prozent steigern.

Unternehmen wird es möglich sein, die in einem Mitgliedstaat erzielten Gewinne mit Verlusten aus einem anderen Mitgliedstaat zu verrechnen. Steuerliche Hindernisse wie die Doppelbesteuerung werden beseitigt, und die GKKB wird die Rechtssicherheit im Steuerbereich verstärken, indem sie ein stabiles, transparentes EU-weites System für die Besteuerung von Unternehmen schafft.

Die GKKB wird zur Bekämpfung der Steuervermeidung beitragen

Die GKKB wird Diskrepanzen zwischen nationalen Systemen beseitigen, die derzeit von aggressiven Steuerplanern genutzt werden. Des Weiteren wird sie Verrechnungspreisen und Steuervergünstigungen – den heutzutage vorrangig für die Steuervermeidung genutzten Instrumenten – einen Riegel vorschieben. Ferner enthält sie solide Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch, die verhindern sollen, dass Unternehmen ihre Gewinne in Länder außerhalb der EU verlagern.

Da die GKKB für die größten, in der EU tätigen multinationalen Konzerne verpflichtend sein wird, werden die Unternehmen mit dem größten Risiko der aggressiven Steuerplanung nicht mehr in der Lage sein, in großem Maßstab Steuervermeidung zu betreiben.

Die GKKB wird die Förderung von Wachstum, Arbeitsplätzen und Investitionen in der EU unterstützen

Die GKKB wird den Unternehmen solide und vorhersehbare Regeln, faire und ausgewogene Wettbewerbsbedingungen sowie Verringerungen bei Kosten und Verwaltungsaufwand bieten. Die EU wird auf diese Weise zu einem attraktiveren Markt für Investitionen und Geschäftstätigkeit. Die neu aufgelegte GKKB wird auch den Bereich Forschung und Entwicklung, einen wichtigen Wachstumsmotor, unterstützen. Unternehmen werden erhöhte Abzüge für Forschungs- und Entwicklungskosten gewährt, was insbesondere jungen und innovativen Unternehmen, die sich für eine Teilnahme an dem neuen System entschieden haben, zugutekommen wird.

Schließlich werden im Rahmen der GKKB Maßnahmen ergriffen, um den Anreizen im Steuersystem für Fremdfinanzierung anstatt Beteiligungskapital entgegenzuwirken, und zwar durch einen Freibetrag für die Beschaffung von Beteiligungskapital. Ein fester Satz des neuen Eigenkapitals von Unternehmen, der sich aus einem risikofreien Zinssatz und einer Risikoprämie zusammensetzt, wird jedes Jahr steuerlich abzugsfähig sein. Unter aktuellen Marktbedingungen würde dieser Satz 2,7 % betragen. Dadurch werden Anreize für Unternehmen geschaffen, stabilere Finanzierungsquellen zu erschließen und Kapitalmärkte in Anspruch zu nehmen. Dies steht im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion.

Ferner wäre dies eindeutig von Vorteil für die Finanzstabilität, da Unternehmen mit einer stärkeren Eigenkapitalbasis schockresistenter wären.

2. Streitbeilegung in Doppelbesteuerungsangelegenheiten

Des Weiteren hat die Kommission einen Vorschlag für ein verbessertes System zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich der Doppelbesteuerung in der EU vorgelegt. Die Doppelbesteuerung ist ein wesentliches Hindernis für Unternehmen, das Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten und Liquiditätsprobleme schafft.

Derzeit gibt es rund 900 Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU, deren Streitwert sich schätzungsweise auf 10,5 Mrd. Euro beläuft. Die Kommission hat eine Anpassung der derzeitigen Streitbeilegungsverfahren vorgeschlagen, um den Bedürfnissen der Unternehmen besser gerecht zu werden. Insbesondere wird ein breiteres Spektrum an Fällen erfasst, und für die Mitgliedstaaten wird es eindeutige Fristen für die Erzielung einer verbindlichen Einigung über die Lösung von Doppelbesteuerungsfragen geben.

3. Bekämpfung hybrider Gestaltungen mit Ländern außerhalb der EU

Der dritte Vorschlag des heutigen Pakets umfasst neue Maßnahmen, um Unternehmen davon abzuhalten, durch sogenannte hybride Gestaltungen Unterschiede zwischen den Steuersystemen von Mitgliedstaaten und Ländern zum Zwecke der Steuervermeidung auszunutzen. Die Möglichkeit für hybride Gestaltungen bietet sich, wenn Länder unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung bestimmter Einkünfte oder Rechtsträger haben. Unternehmen können diese Situation ausnutzen, um in keinem der Länder besteuert zu werden.

Die im Juli angenommene Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung enthält bereits Bestimmungen über den Umgang mit hybriden Gestaltungen innerhalb der EU. Der heutige Vorschlag, der auf Ersuchen der Mitgliedstaaten vorgelegt wird, vervollständigt die Regelung, indem er auch auf hybride Gestaltungen mit Ländern außerhalb der EU eingeht.

Das Paket enthält zudem eine einleitende Mitteilung über die politischen und wirtschaftlichen Beweggründe der Vorschläge sowie die Folgenabschätzungen für die GKKB und den Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten.

Diese Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt.




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