28.07.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. .
Egal ob Hochzeit, Geburtstag oder Firmenjubiläum - Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses können bis zu einem Wert von 40 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einmal im Monat auch ohne besonderen Anlass Sachbezüge im Wert von 44 € zuwenden.
AnzeigeBetriebsausflug mit Public Viewing? Wieso eigentlich nicht? Bis zu zweimal im Jahr können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern geldwerte Vorteile in Form einer Betriebsveranstaltung steuer- und beitragsfrei zukommen lassen, wenn die 110 €-Freigrenze je Arbeitnehmer und Veranstaltung nicht überschritten wird.
Sowohl hinsichtlich der 40 €-Freigrenze für Aufmerksamkeiten als auch im Hinblick auf die 110 €-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen ist seitens des Bundesfinanzministeriums bzw. des Bundesfinanzhofs positive Bewegung ins Spiel gekommen. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) empfiehlt daher, diese Beträge im Blick zu behalten bzw. den Steuerberater anzusprechen.
Urlaubszeit ist gleich Erholungszeit und die bekommt Arbeitnehmern mit Hilfe des Arbeitgebers gleich doppelt gut. Innerhalb der geltenden jährlichen Höchstgrenzen (156 € je Arbeitnehmer, 104 € für den Ehepartner und 52 € für jedes Kind) können Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern sogar mehrmals im Jahr sog. Erholungsbeihilfen gewähren. Die Zuwendung kann bei einem zeitlichen Zusammenhang zwischen Auszahlung und Urlaub sodann pauschal mit 25 % versteuert werden (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Arbeitgeber können die Teilnahme ihrer Arbeitnehmer an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z. B. Yoga-Kurse, Massagen etc.) bis zu 500 € jährlich steuerfrei unterstützen. Die Leistungen müssen jedoch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) weist Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen Barzuschuss zur Durchführung derartiger Maßnahmen gewähren, überdies daraufhin, sich als Nachweis die Rechnung oder eine Teilnahmebescheinigung von den Mitarbeitern aushändigen zu lassen.
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Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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