06.08.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein.
Von nun an haben Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Digitalisierungsaktivitäten mit finanzieller Unterstützung voranzutreiben. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ist vom Land als Antrags- und Bewilligungsstelle mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt.
"Mit dem DigiBonus II wollen wir gezielt die Digitalisierungsaktivitäten von kleinen Unternehmen unterstützen", so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs. "Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können." Und WTSH Geschäftsführer Dr. Bernd Bösche ergänzt: "Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Produkten bildet die Basis für die Etablierung zukunftsorientierter Geschäftsmodelle und ist, in Verbindung mit einem individuellen Digitalisierungsfahrplan, insbesondere für kleine Unternehmen unverzichtbar."
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchsten jedoch 17.000 Euro pro Vorhaben. Egal ob es sich um die Digitalisierung des Dokumentenmanagements handelt oder der Kundenbeziehungen – gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Ziel ist es, digitale Geschäftsmodelle und die IT-Sicherheit zu verbessern und die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren voranzubringen.
Der DigiBonus II gilt ausschließlich für kleine Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein und nicht mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine. Auch Freiberufler, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, können Fördermittel aus dem DigiBonus II beantragen.
"Wichtig ist, dass ein beantragtes Förderprojekt auch einen spürbaren Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen auslöst", so Dr. Ronny Marquardt, WTSH Teamleiter Innovationsförderung. "Unsere Aufgabe wird sein, das zu prüfen und dabei zu unterstützen. Voraussetzung ist ebenfalls, dass nur solche Projekte gefördert werden können, die vor Beantragung des DigiBonus II noch nicht begonnen wurden", ergänzt Marquardt. Weitere Bedingung: Eine Förderung von Standard-Hardware für eine gebräuchliche Büroausstattung wie Laptops, Drucker oder Smartphones ist nicht möglich.
Informationen rund um das Förderprogramm DigiBonus II und die Antragsstellung sind ab sofort über die Website www.wtsh.de/de/digibonus-2-sh möglich. Nach positiver Prüfung durch die WTSH erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
ie Finanzmittel für den DigiBonus II kommen aus der Förderinitiative REACT-EU. Sie werden von der EU-Kommission zusätzlich für die Jahre 2021 und 2022 bereitgestellt und im Rahmen des aktuellen EFRE-Programms Schleswig-Holstein 2014-2020 umgesetzt. Die Mittel aus REACT-EU sollen zum einen zur Unterstützung der Krisenbewältigung in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen, zum anderen zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.
Bild: rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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