12.07.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Alle Unternehmen wissen: Stress am Arbeitsplatz kann krank machen. Psychische Erkrankungen sind heute für elf Prozent der Arbeitsunfähigkeitszeiten verantwortlich, 1980 waren es noch zwei Prozent. Die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen ist von rund 33 Millionen im Jahr 2001 auf über 53 Millionen im Jahr 2010 drastisch angestiegen. Mit einem Anteil von 38 Prozent sind solche Beschwerden die häufigste Ursache für Frühverrentungen. Psychische Störungen bilden heute die vierthäufigste Krankheitsgruppe. Für die Betroffenen bedeutet das im schlimmsten Fall den Abschied vom Berufsleben. Die Folge für Unternehmen und Volkswirtschaft sind Kosten in Milliardenhöhe. Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen wissen selten, was sie konkret tun können, um ihre Belegschaft vor psychischen Belastungen zu schützen. Sie brauchen praxisnahe Lösungen für ihren betrieblichen Alltag, um psychisch bedingte Erkrankungen und Ausfallzeiten zu vermeiden und zu reduzieren.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt deshalb Betriebe, Führungskräfte und Beschäftigte im Rahmen des Projekts „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ (psyGA) mit Informationen, Handlungshilfen und Beispielen für Gesundheitsförderung aus dem Unternehmensalltag. Auf www.psyga-transfer.de finden sich Broschüren, wichtige Adressen, weiterführende Links und Verweise auf wissenschaftliche Studien.
Neu im Angebot ist nun der Sammelordner „Kein Stress mit dem Stress – Lösungen und Tipps für Führungskräfte und Unternehmen“. Die Publikation zeigt auf, was Vorgesetzte tun können, um Umfang und Ursachen psychischer Belastungen zu identifizieren. Neben Daten und Fakten zum Thema werden auch verschiedene Tests angeboten: Wie belastet bin ich? Wie belastet sind meine Mitarbeiter? Was können wir tun? Welche Erfahrungen haben andere Unternehmen gemacht?
Die Handlungshilfe kann ab sofort unter www.psyga-transfer.de/praxishilfen/handlungshilfen/ im pdf-Format heruntergeladen und ab August unter www.psyga-transfer.de/medien/ in gedruckter Form bestellt werden. Auf www.psyga-transfer.de und in den dort bestell- und herunterladbaren Broschüren finden sich neben vielen anderen u.a. auch folgende Beispiele aus der Praxis:
Beispiel 1: Ein Brauereiunternehmen setzt auch bei der körperlich wie mental anspruchsvollen Logistik bewusst auf seine älteren Mitarbeiter. Wie kann man auch mit einem älteren Team im Transportbereich leistungsfähig bleiben? Wie kann man den Arbeitsplatz so gestalten, dass Menschen auch mit 60 Jahren noch im gewerblichen Bereich bestmöglich arbeiten können?
Antwort: Die Mitarbeiter werden mittels Befragungen intensiver in die Arbeitsorganisation eingebunden. Neue LKW-Trailer können entsprechend der Wünsche der Mitarbeiter ohne große körperliche Anstrengung in wenigen Sekunden geöffnet und geschlossen werden. Zudem gibt es nun Standklimaanlagen und für weite Touren einen Kühlschrank für ihre Lebensmittel an Bord. Die Gabelstapler-Fahrer brauchen so viel Sicht wie möglich und leichte Bedienung. Vor der Anschaffung wurden Musterfahrzeuge von den Beschäftigten selbst ausführlich getestet.
Beispiel 2: Ein weltweit aktives Unternehmen der Konsumgüterindustrie verlor 21 Tage pro Mitarbeiter und Jahr, also rund zehn Prozent der Jahresarbeitszeit, dadurch, dass Mitarbeiter stressbedingt fehlten oder trotz Krankheit zur Arbeit erschienen.
Antwort: Das Unternehmen führte eine Gesundheitsbefragung durch, in der die Beschäftigten, die krank zur Arbeit gekommen waren, von Schlafstörungen und depressive Verstimmungen berichteten. Die Ursachenforschung zeigte: Ein wichtiger Grund für die hohe Stressbelastung waren Schwächen in der Führung. Nun durchlaufen alle Führungskräfte zusätzlich zur üblichen fachlichen Qualifizierung eine mehrtägige Schulung, in der es speziell um ressourcenorientierte, konstruktive, stressvermeidende Führung, Umgang mit Veränderungen und die Förderung des emotionalen Engagements geht.
Beispiel 3: Eine große regionale Untergliederung der Deutschen Rentenversicherung, die mehr als drei Millionen Versicherte und Rentner betreut, beschäftigt zu 65 Prozent Frauen, jeder dritte der über 2.000 Beschäftigten arbeitet in Teilzeit. Die Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind besonders hoch.
Antwort: Eine Dienstvereinbarung sorgt dafür, dass alle Beschäftigten, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder Familienangehörige pflegen, Anspruch auf einen Heimarbeitsplatz haben. Der Arbeitgeber stellt Büromöbel und Computerausstattung zur Verfügung. Es gibt verbindliche Regeln zur Erreichbarkeit am häuslichen Arbeitsplatz und zur Zusammenarbeit zwischen Telearbeitern und dem Team im Büro. Weitere familienfreundliche Maßnahmen sind flexible Teilzeitbeschäftigungen auch für Führungskräfte, Jobsharing, Sabbaticals, eine Kinderferienbetreuung und Eltern-Kind-Arbeitszimmer.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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