03.07.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Jobtickets sind in der Regel Monats- oder Jahresfahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die Arbeitgeber bei einem Verkehrsunternehmen erwerben, um sie dann ihren Arbeitnehmern zu übergeben. Das Gute daran: In den meisten Fällen gewähren die Verkehrsunternehmen den Arbeitgebern günstige Sonderkonditionen – zum Beispiel Tarifrabatte. Aus steuerlicher Sicht stellt sich nun die Frage, ob bei der Überlassung des Jobtickets durch den Arbeitgeber ein geldwerter Vorteil vorliegt oder nicht.
Kurz zum Hintergrund: Manche Chefs belohnen ihre Angestellten mit Sachbezügen. Das sind Dienst- oder Sachleistungen, die man vom Chef kostenlos oder günstiger bekommt. Der Vorteil: Der Arbeitnehmer muss diese nicht mehr selbst kaufen und spart Geld. Daher nennt man solche Sachbezüge auch „geldwerte Vorteile“ – und diese unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Ob bei der Jobticket-Überlassung ein geldwerter Vorteil vorliegt, hängt laut VLH-Experten davon ab, wie der Chef solche Tickets an die Beschäftigten weitergibt: ob zum vollen Preis, verbilligt oder unentgeltlich.
Wenn der Chef seinen Beschäftigten das Jobticket zu dem Preis übergibt, den er vorher mit dem Verkehrsbetrieb verhandelt hat, liegt den VLH-Fachleuten zufolge kein geldwerter Vorteil vor. Der vereinbarte Tarifrabatt, den der Arbeitgeber womöglich erhalten hat und von dem letztlich der Arbeitnehmer eins zu eins profitiert, muss nicht versteuert werden. Schließlich ist solch eine Preisermäßigung nicht als Arbeitslohn oder als Sachbezug durch den Arbeitgeber zu werten.
Übernimmt der Chef die Jobticket-Kosten ganz oder teilweise, handelt es sich um einen sogenannten Sachbezug. Der Arbeitnehmer erhält dadurch einen geldwerten Vorteil, der in der Regel wie Arbeitslohn der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterliegt.
Unter bestimmten Bedingungen bleibt der Vorteil nach Angaben der VLH-Experten allerdings steuer- und abgabenfrei. Wenn nämlich die Summe aller geldwerten Vorteile in einem Monat unter 44 Euro liegt, braucht der Arbeitnehmer auf alle in diesem Monat gewährten Sachbezüge weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Diese 44-Euro-Marke ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Das bedeutet: Wird die Marke überschritten, ist der gesamte Sachbezug vom ersten Euro an steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Eine Besonderheit ist zu beachten: Erstreckt sich die Geltungsdauer eines vom Chef gesponserten oder spendierten Jobtickets auf einen längeren Zeitraum, so fließt dem Beschäftigten der komplette geldwerte Vorteil in der Regel in dem Moment zu, da ihm die Fahrkarte überreicht wird. Im Falle eines Jahrestickets bedeutet das, dass die monatliche Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro sicher überschritten wird, da der gesamte geldwerte Vorteil laut VLH-Experten sofort zum Zeitpunkt der Aushändigung wirksam wird und nicht verteilt über die Monate hinweg. Durch die Grenzüberschreitung ist dann der komplette geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Ist das Jobticket teurer als 44 Euro im Monat, verweisen die VLH-Fachleute auf folgende Möglichkeit: Der Arbeitnehmer kann sich an den Aufwendungen für die Fahrkarte beteiligen – und zwar so, dass die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge durch den Arbeitgeber wieder eingehalten wird. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer zwar einen Teil des Ticketpreises selbst tragen, der geldwerte Vorteil ist aber steuer- und sozialabgabenfrei.
Und noch eine andere Möglichkeit: Ist das spendierte Jobticket teurer als 44 Euro im Monat, kann der Chef den geldwerten Vorteil pauschal mit 15 Prozent versteuern. Es fallen dann laut VLH-Experten keine Sozialversicherungsbeiträge an. Diese pauschale Versteuerung ist allerdings nur bis zu der Summe möglich, die der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung als Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeit angeben kann.
Die beschriebene pauschale Steuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber, wobei er sie prinzipiell auf den Arbeitnehmer abwälzen könnte.
Die geldwerten Vorteile rund um das Jobticket, die steuerfrei bleiben oder pauschal versteuert werden, müssen den VLH-Experten zufolge in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben werden. Der Fiskus rechnet diesen Betrag nämlich auf die Entfernungspauschale an, über die der Arbeitnehmer seine Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend macht.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?