28.04.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: AOK.
Acht Prozent dieser Betroffenen mit Nachweis des SARS-CoV-2-Virus mussten im Krankenhaus behandelt werden, 2,6 Prozent dieser stationär Behandelten sind im Krankenhaus verstorben. Der bisherige monatliche Höchststand an erkrankten Beschäftigten wurde im Dezember 2020 erreicht. Die Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) belegt außerdem, dass Pflegeberufe und Berufe in der Betreuung und Erziehung von Kindern am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen waren. Für Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO, sprechen diese Zahlen aus den ersten zwölf Pandemie-Monaten für den Ernst einer SARS-CoV-2-Infektion: "Die Rate der Hospitalisierungen unter den Erwerbstätigen ist in der zweiten Welle ab Oktober noch einmal gestiegen. Unternehmen sollten so weit wie möglich darauf hinwirken, dass ihre Beschäftigten im Homeoffice arbeiten und dort, wo dies nicht möglich ist, auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen am Arbeitsplatz achten und ihren Beschäftigten die Möglichkeit zu Selbsttests anbieten", so Schröder.
Von den 14,1 Millionen AOK-versicherten Erwerbstätigen wurden im Zeitraum zwischen März 2020 bis Februar 2021 insgesamt 362.627 Beschäftigte von einem Arzt im Zusammenhang mit einer Covid-19-Diagnose krankgeschrieben, das entspricht 2,6 Prozent. Bei mehr als der Hälfte der betroffenen Beschäftigten (59,8 Prozent) wurde der gesicherte Nachweis der Infektion auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert (ICD-10 GM: U07.1!). Bei den übrigen Fällen wurde SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen, sondern sie wurden aufgrund eines klinischen Kriteriums (zum Beispiel typische Symptome für Covid-19) und eines epidemiologischen Kriteriums (zum Beispiel enger Kontakt zu einer Person mit bestätigter Infektion) als Verdachtsfall dokumentiert (ICD-10 GM: U07.2!).
Von den fast 217.000 AOK-versicherten Erwerbstätigen, die von März 2020 bis Februar 2021 wegen Covid-19 mit dokumentiertem Nachweis des SARS-CoV-2-Virus (ICD-10 GM: U07.1!) krankgeschrieben waren, mussten über 17.000 Erwerbstätige aufgrund einer im Labor bestätigten Covid-19-Diagnose (ICD U07.1) in einem Krankenhaus behandelt werden (8,0 Prozent). Das entspricht 122 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftige. Fast 460 dieser stationär behandelten AOK-versicherten Erwerbstätigen mit dokumentierter Covid-19-Diagnose sind im Betrachtungszeitraum im Krankenhaus verstorben (2,6 Prozent). "Diese vorläufigen Ergebnisse machen deutlich, welche schwerwiegenden Auswirkungen Covid-19 auf die Gesundheit der erwerbstätigen Bevölkerung hat", so Schröder.
Die Daten zeigen auch, dass der höchste Anteil an Erwerbstätigen, die stationär behandelt werden mussten, mit 9,9 Prozent im November 2020 erreicht worden ist. Von einem schweren Covid-19-Verlauf sind eher die älteren Erwerbstätigen betroffen: Während der Altersdurchschnitt der AOK-versicherten Erwerbstätigen mit einer Covid-19-bedingten Arbeitsunfähigkeit bei 42 Jahren lag, waren diejenigen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten, im Schnitt sechs Jahre älter (Durchschnittsalter: 48 Jahre).
Eine Auswertung nach Berufsgruppen für die ersten zwölf Monate der Pandemie bestätigt die Ergebnisse früherer Auswertungen: Neben Berufen in der Altenpflege (5.409 je 100.000 Beschäftigte) waren insbesondere Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (5.338 je 100.000 Beschäftigte) sowie in der Kinderbetreuung und -erziehung (5.237 je 100.000 Beschäftigte) stark von Covid-19-bedingten Krankschreibungen betroffen. Die niedrigsten Covid-19-bedingten Fehlzeiten wiesen Berufe in der Landwirtschaft (682 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) sowie in der Hochschullehre und Forschung (898 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) auf.
„Die Ergebnisse verdeutlichen, dass vor allem Berufsgruppen von Covid-19 betroffen sind, deren Beschäftigte auch in den Hochphasen der Pandemie mit vielen Menschen in Kontakt kommen. Die Entscheidung der Politik, diesen Berufsgruppen auch prioritär ein Impfangebot zu unterbreiten, erscheint somit nachvollziehbar“, so Schröder. Tätigkeiten, die eher in der freien Natur oder im Homeoffice ausgeübt werden, waren mit einem niedrigeren Infektionsrisiko verbunden.
Der wellenartige Verlauf der Prävalenz von Covid-19-Infektionen in der Bevölkerung spiegelt sich auch in den krankheitsbedingten Fehlzeiten der AOK-versicherten Beschäftigten wider. Im April 2020 gab es mit 281 Erkrankten je 100.000 Beschäftigte einen ersten Höhepunkt der Krankschreibungen aufgrund einer im Labor bestätigten Covid-19-Diagnose (ICD U07.1). Von Juni bis August 2020 zeigte sich dann ein deutlicher Rückgang, der jedoch ab September 2020 in die sogenannte „zweite Welle“ überging. Im Dezember 2020 erreichte diese mit 486 Erkrankten je 100.000 Beschäftigten ihren vorläufigen Höhepunkt und flachte im Januar und Februar 2021 wieder ab. Die Anzahl der Erkrankten je 100.000 Beschäftigte mit einer im Labor bestätigten Diagnose lag allerdings im Februar mit 280 Erkrankten je 100.000 Beschäftigte noch über dem Niveau von Oktober 2020 (201 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte).
Die Entwicklung der Fehlzeiten aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen (ICD-GM Kapitel 13), Erkrankungen der Atemwege (ICD-GM Kapitel 10) sowie psychischen Erkrankungen (ICD-GM Kapitel 5) im zwölfmonatigen Pandemiezeitraum von März 2020 bis Februar 2021 zeigt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (März 2019 bis Februar 2020) einen Rückgang der Arbeitsunfähigkeitsfälle. Die größte Differenz ergab sich bei den Atemwegserkrankungen, die im Pandemiezeitraum mit 32,6 Arbeitsunfähigkeitsfällen je AOK-Mitglied im Durchschnitt 14,3 Fälle weniger verursachten als im Vergleichszeitraum. Beschäftigte, die wegen einer dieser drei Erkrankungsarten krankgeschrieben waren, fehlten dann jedoch länger am Arbeitsplatz als im Vorjahreszeitraum. So dauerte ein Arbeitsunfähigkeitsfall wegen einer psychischen Erkrankung im Zeitraum von März 2020 bis Februar 2021 im Durchschnitt vier Tage länger als im Vergleichszeitraum von März 2019 bis Februar 2020. Bei Atemwegserkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen fiel die Differenz mit 2,2 bzw. 1,7 Tagen je Fall etwas geringer aus. "Wir vermuten, dass viele Beschäftigte aus Angst vor Ansteckung auf einen Arztbesuch verzichtet haben. Außerdem kann bei den Atemwegserkrankungen angenommen werden, dass die Abstands- und Hygieneregeln zu einer Abnahme der Krankschreibungen aufgrund von Atemwegserkrankungen geführt haben. Gleichzeitig deutet die gestiegene Dauer der Krankschreibungen bei den hier ausgewerteten Diagnosen darauf hin, dass die Erkrankten in der Pandemie-Situation stärker belastet waren", so Schröder.
Bild: rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?