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Jahresabschluss der EZB für 2013

25.02.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Zentralbank.

In der Sitzung vom 19. Februar des EZB-Rats erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2013 der Europäischen Zentralbank (EZB).

„Das Jahresergebnis für 2013 ist Ausdruck des geldpolitischen Kurses wie auch unseres Bestrebens, Ressourcen effizient zu nutzen und den Haushalt umsichtig zu führen – und dies zu einer Zeit, da der EZB weitere Zuständigkeiten und Aufgaben übertragen werden“, erklärte EZB-Präsident Mario Draghi.

Der EZB-Rat beschloss, der Rückstellung für Risiken zum 31. Dezember 2013 einen Betrag in Höhe von 0,4 Mio € (2012: 1 166 Mio €) zuzuführen, wodurch sich die Rückstellung auf ihren zu diesem Zeitpunkt geltenden Maximalbetrag von 7 530 Mio € vergrößerte. Die Rückstellung für Risiken dient der Absicherung gegen mögliche Verluste durch Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Goldpreisrisiken; diese Risiken werden fortlaufend überwacht. Der Umfang und die Notwendigkeit der Rückstellung werden jährlich geprüft. Infolge der vorgenannten Zuführung in die Rückstellung belief sich der Nettogewinn der EZB für das Jahr 2013 auf 1 440 Mio € (2012: 995 Mio €).

Gemäß einem Beschluss des EZB-Rats wurde am 31. Januar 2014 eine Gewinnvorauszahlung in Höhe von 1 370 Mio € an die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euro-Währungsgebiets geleistet. Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der EZB-Rat, einen Betrag in Höhe von 10 Mio € aufgrund von Anpassungen der Gewinne aus früheren Jahren einzubehalten und den verbleibenden Gewinn in Höhe von 61 Mio € am 21. Februar 2014 an die NZBen des Euroraums auszuschütten.1

Die Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der EZB resultieren in erster Linie aus der Anlage ihrer Währungsreserven und ihres Eigenmittelportfolios, aus dem Zinsertrag ihres achtprozentigen Anteils am gesamten Euro-Banknotenumlauf sowie aus Nettozinseinkünften aus den Wertpapieren, die zu geldpolitischen Zwecken im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme – SMP) und der beiden Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen erworben wurden.

Das Nettozinsergebnis belief sich 2013 auf insgesamt 2 005 Mio € (2012: 2 289 Mio €). Es umfasste Zinserträge in Höhe von 406 Mio € (2012: 633 Mio €) aus dem Anteil der EZB am gesamten Euro-Banknotenumlauf sowie Nettozinseinkünfte in Höhe von 962 Mio € (2012: 1 108 Mio €) aus im Rahmen des SMP erworbenen Titeln, wobei 437 Mio € (2012: 555 Mio €) davon aus im SMP-Portfolio gehaltenen griechischen Staatsanleihen resultierten. Ebenfalls in diesem Betrag enthalten waren Nettozinseinkünfte in Höhe von 204 Mio € (2012: 209 Mio €) aus Wertpapieren, die im Rahmen der beiden Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen erworben worden waren. Im Zusammenhang mit den Forderungen der NZBen, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ergeben, leistete die EZB Zinszahlungen in Höhe von 192 Mio € (2012: 307 Mio €) an die NZBen; die Zinserträge der EZB aus Währungsreserven beliefen sich auf 187 Mio € (2012: 229 Mio €).

Die realisierten Gewinne aus Finanzgeschäften betrugen 52 Mio € (2012: 319 Mio €). Der 2013 verzeichnete Rückgang der realisierten Gewinne aus Finanzgeschäften lag hauptsächlich in den niedrigeren realisierten Kursgewinnen aus dem US-Dollar-Portfolio begründet.

Die Abschreibungen beliefen sich 2013 auf 115 Mio € (2012: 4 Mio €). Die erheblich höheren Abschreibungen im Jahr 2013 waren in erster Linie auf den insgesamt zurückgegangenen Marktwert der im US-Dollar-Portfolio der EZB gehaltenen Wertpapiere zurückzuführen.

Die Verwaltungsaufwendungen der EZB setzen sich aus Personalaufwendungen sowie allen sonstigen Verwaltungsaufwendungen zusammen. Die Personalaufwendungen stiegen 2013 auf 241 Mio € (2012: 222 Mio €). Ursache hierfür waren einerseits höhere Mitarbeiterzahlen und andererseits Beträge, die im Zusammenhang mit den Versorgungsplänen der EZB ausgewiesen wurden.

Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen, die sich aus Gebäudemieten, Honoraren sowie Aufwendungen für sonstige Waren und Dienstleistungen zusammensetzen, beliefen sich 2013 auf 287 Mio € (2012: 242 Mio €) und schlossen Abschreibungen für Sachanlagen in Höhe von 19 Mio € ein. Der Großteil der im Zusammenhang mit der Errichtung des EZB-Neubaus angefallenen Kosten ist nicht in dieser Position enthalten, sondern wurde unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ erfasst. Die Position „In Bau befindliche Anlagen“, die Teil der „Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte“ ist, erhöhte sich 2013 nahezu ausschließlich infolge von Baukosten um 318 Mio € auf 847 Mio €. Grundstückskosten in Höhe von 76 Mio € wurden ihrerseits in der Position „Grund und Gebäude“ ausgewiesen.

Die EZB-Bilanz hatte 2013 einen Gesamtumfang von 174 Mrd €. Der Rückgang um 33 Mrd € - ausgehend von 207 Mrd € im Jahr 2012 - steht im Einklang mit dem Rückgang der konsolidierten Bilanz des Eurosystems.

In der konsolidierten Bilanz des Eurosystems ausgewiesen sind die Wertpapiere, die die EZB und die NZBen im Rahmen des am 6. September 2012 beendeten SMP erworben haben. An jenem Tag gab die EZB auch die technischen Merkmale der geldpolitischen Outright-Geschäfte einschließlich der Transparenzgrundsätze bekannt. Diesen Grundsätzen gemäß enthält die nachstehende Tabelle eine Aufschlüsselung der im SMP-Portfolio gehaltenen Bestände des Eurosystems zum 31. Dezember 2013.

Im SMP-Portfolio gehaltene Bestände des Eurosystems zum 31. Dezember 2013
AusgabelandNominalwert
(in Mrd EUR)
Buchwert1
(in Mrd EUR)
Durchschnittliche Restlaufzeit
(in Jahren)
Irland9,79,25,3
Griechenland27,725,43,4
Spanien38,838,43,6
Italien89,786,84,1
Portugal19,819,03,4
Insgesamt185,7178,83,9

1Die Bestände aus dem SMP werden als Held-to-maturity-Wertpapiere klassifiziert und folglich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Der Jahresabschluss der EZB, der Managementbericht sowie die konsolidierte Bilanz des Eurosystems für das Geschäftsjahr 2013 sind Teil des Jahresberichts 2013 der EZB, der im April 2014 veröffentlicht wird.

Redaktionelle Erläuterungen

  1. Rechnungslegungsgrundsätze der EZB: Für das Eurosystem (und somit auch für die EZB) gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) festgelegten gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätze, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.2 Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungsusancen, sind jedoch auf die spezifischen Erfordernisse der Zentralbanken des Eurosystems zugeschnitten. Marktfähige Wertpapiere (ohne als Held-to-maturity-Wertpapiere klassifizierte Titel), Gold und alle sonstigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich außerbilanziell geführter Positionen) werden hierfür zum Marktwert angesetzt. Als Held-to-maturity-Wertpapiere eingestufte marktgängige Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung bewertet. Ein besonderes Augenmerk wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems und des damit verbundenen Risikos auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips sind vor allem die unterschiedliche Behandlung von buchmäßigen Gewinnen und Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von buchmäßigen Verlusten aus einem Anlageposten mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Anlageposten. Buchmäßige Gewinne werden unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung direkt in der Bilanz ausgewiesen. Buchmäßige Verluste, welche die im Ausgleichsposten erfassten Neubewertungsgewinne übersteigen, werden am Jahresende ergebniswirksam als Aufwendungen erfasst. Wertminderungsverluste werden in ihrer Gesamtheit in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt. Alle NZBen des Euroraums sind im Rahmen der Meldung ihrer Geschäfte für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Außerdem wenden sie bei der Erstellung ihres eigenen Jahresabschlusses freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
  2. Die EZB hat 2013 ihre Rechnungslegungsmethode für Pensionsbezüge geändert. Die Anforderungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 19, auf den sich die Rechnungslegungsmethode der EZB für Pensionsbezüge stützt, wurden 2011 überarbeitet. Sie gelten für Jahreszeiträume, die am bzw. nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Infolge der Überarbeitung des IAS 19 ist es nicht mehr zulässig, die sogenannte Korridormethode für den Ausweis versicherungsmathematischer Ergebnisse in Jahresabschlüssen anzuwenden. Die EZB hat infolgedessen ihre Methode – wie im Abschnitt Rechnungslegungsgrundsätze dargelegt – geändert und außerdem im Jahresabschluss 2013 die Vergleichszahlen für 2012 angepasst.
  3. Verzinsung der an die EZB übertragenen Währungsreserven: Im Gegenzug für die im Zuge des Beitritts zum Eurosystem an sie übertragenen Währungsreserven schreibt die EZB jeder NZB eine verzinsliche Forderung in entsprechender Höhe gut. Diese Forderungen lauten gemäß Beschluss des EZB-Rats auf Euro und werden auf täglicher Basis zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz verzinst, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet und um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände reduziert wird.
  4. Ausschüttung der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf und der Nettoeinkünfte der EZB aus den im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen Wertpapieren: Der EZB-Rat hat beschlossen, dass diese Einkünfte den NZBen des Euroraums in dem Geschäftsjahr zustehen, in dem sie anfallen. Sofern kein anderweitiger Beschluss des EZB-Rats erfolgt, zahlt die EZB diese Einkünfte am letzten Werktag des Monats Januar des Folgejahrs aus.3 Die Einkünfte sind in voller Höhe zu verteilen, es sei denn, der EZB-Rat erwartet auf Grundlage einer fundierten Schätzung, dass das Nettojahresergebnis der EZB unter ihren Einkünften aus dem Euro-Banknotenumlauf und den Nettoeinkünften aus den im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen Wertpapieren liegt; die Verteilung erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses des EZB-Rats vor Ende des Geschäftsjahres, die gesamten Einkünfte oder Teile davon der Rückstellung für Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Goldpreisrisiken zuzuführen.
  5. Gewinnausschüttung/Verlustzuweisung: Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung können bis zu 20 % des Nettogewinns eines Geschäftsjahres bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals der EZB dem allgemeinen Reservefonds zugeführt werden. Der verbleibende Nettogewinn wird an die NZBen des Euroraums entsprechend ihren eingezahlten Anteilen ausgeschüttet. Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats aus den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis und bis zur Höhe der Beträge gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 der ESZB-Satzung an die NZBen des Euroraums verteilt werden.

1Die einzelnen Beträge wurden auf die nächste volle Million EUR gerundet.

2Der Beschluss EZB/2010/21 vom 11. November 2010, ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 1, in der geänderten Fassung, enthält die detaillierten Rechnungslegungsgrundsätze der EZB.

3Beschluss EZB/2010/24 vom 25. November 2010 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf und aus im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen Wertpapieren (Neufassung), ABl. L 6 vom 11.1.2011, S. 35, in der geänderten Fassung.

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