16.03.2016 — Marcel Wetzel. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Hierzu hat das Landgericht Düsseldorf nun am vergangenen Mittwoch (09.03.2016) ein Urteil gefällt (Az. 12 O 151/15).
Das Unternehmen hatte auf seiner Internetseite das allseits bekannte Facebook Plugin eingebunden und hierüber auch in seiner Datenschutzerklärung informiert, die ordnungsgemäß, an ähnlicher Stelle wie das Impressum, über eine Verlinkung erreichbar gewesen ist. Insbesondere wurde innerhalb der Datenschutzerklärung darüber belehrt, dass Daten an Facebook übertragen werden und auch auf die Datenschutzbestimmungen von Facebook hingewiesen.
Hiergegen ging die Verbraucherzentrale vor, indem sie unter anderem das Unternehmen abmahnte, weil die Einbindung in der gewählten Form gegen Wettbewerbs- und Telemedienrecht verstoße.
Insbesondere entspreche eine Datenschutzerklärung, die nicht wie der Like-Button selbst direkt bei Aufruf der Webseite erfolge, nicht den telemedienrechtlichen Vorgaben, da sie nicht vorherig erfolge.
Der Ansicht der Verbraucherzentrale folgte das Gericht weitestgehend und verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung des streitgegenständlichen Verhaltens.
Dabei ist die Begründung des Gerichts zu seinem Urteil an einigen Stellen leider ungenau und teilweise sogar widersprüchlich. So führt es beispielsweise aus, dass bei dem Aufruf einer Webseite, auf der das Facebook Plugin eingebunden ist, mindestens die aktuelle IP-Adresse des Nutzers sowie der String des genutzten Browsers durch das Gerät des Nutzers selbst (also nicht durch den Webseitenbetreiber) an Facebook übermittelt werden. Da es Facebook anhand dieser und weiterer Merkmale möglich sei, einen Nutzer eindeutig zu identifizieren, bejaht es den Personenbezug dieser Daten.
Datenschutzrechtlich wird der Betreiber einer Webseite durch das Gericht sodann als verantwortliche Stelle i. S. d. § 3 Abs. 7 BDSG, also als Stelle, die selbst personenbezogene Daten erhebt, eingestuft, obwohl zuvor ausgeführt wurde, dass es der Nutzer ist, der über sein Endgerät die Daten an Facebook übermittelt und der Webseitenbetreiber Facebook lediglich die Möglichkeit einer Datenerhebung und die spätere Verwendung der Daten bietet.
Die schlichte Ermöglichung einer Datenerhebung ist jedoch nicht vom Regelungsgehalt des BDSG und auch von keiner anderen Norm umfasst.
Des Weiteren führt das LG Düsseldorf aus, dass das Einbinden des Facebook Plugins eine Einwilligung des Nutzers gem. § 13 Abs. 2 TMG erfordere.
Dies hätte jedoch zur Folge, dass Betreiber einer Webseite die ausdrückliche Einwilligung eines jeden Nutzers einholen, diese protokollieren und für den Abruf vorhalten müssten, bevor dieser überhaupt auf die Seite gelangt, da zum Zeitpunkt des Aufrufens der Seite bereits Daten an Facebook gesendet werden. Das würde wiederum dazu führen, dass der Webseitenbetreiber mehr personenbezogene Daten erheben und verarbeiten müsste, obwohl er hieran überhaupt kein Interesse hat.
Zudem wäre der konkrete Inhalt dieser datenschutzrechtlichen Einwilligung zu diskutieren, da, wie bereits gezeigt, schon widersprüchlich ist, wer nun überhaupt Daten erhebt. Darüber hinaus kann ein Unternehmen, das schlicht nicht weiß, wie Facebook die übermittelten Daten nutzt, keine rechtskonforme Einwilligungserklärung für die Nutzer vorformulieren.
Das Gericht sieht in seiner Urteilsbegründung die Belehrung über eine Weitergabe von Daten an Facebook innerhalb der Datenschutzerklärung, wie es mittlerweile bei den meisten deutschen Webseiten die das Plugin verwenden üblich ist, als nicht ausreichend an, da eine solche Belehrung des Nutzers nicht, wie vom TMG gefordert, „zu Beginn“ des Nutzungsvorgangs erfolge.
Um den vom LG Düsseldorf aufgestellten Voraussetzungen zu entsprechen, haben Webseitenbetreiber, die auf den Einsatz des Facebook Plugins und genau genommen aller anderen Social Media Plugins nicht verzichten wollen, nunmehr zwei Optionen:
Da die zweite Option nicht nur einen deutlichen Mehraufwand darstellt, sondern hierdurch letztendlich auch nicht wenige Interessenten von dem Besuch der Webseite abgehalten werden dürften, ist ein Einsatz der „2-Klick-Lösung“ die wohl die einzig vertretbare, einigermaßen rechtssichere Variante, sofern Webseitenbetreiber nicht gänzlich auf den Einsatz des Plugins verzichten möchten.
Hierbei problematisch ist allerdings immer noch, dass die Einwilligung, auch bei dem Einsatz der „2-Klick-Lösung“, dennoch unwirksam sein könnte, da letztendlich nicht bekannt ist, was Facebook mit den gesammelten Daten anstellt.
Das Urteil des Gerichts bezog sich zwar ausschließlich auf das Facebook Plugin, die Argumentation kann jedoch auf alle gängigen Social Media Plugins übertragen werden. Um sich zu 100 % rechtskonform zu Verhalten, müssten Webseitenbetreiber von nun an also gänzlich auf den Einsatz von Social Media Plugins verzichten. Sofern dies jedoch nicht gewünscht oder keine Option ist, sollte zur „2-Klick-Lösung“ gegriffen werden, wobei abzuwarten bleibt, ob diese Variante in Zukunft vor Gericht standhalten wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es ist durchaus möglich, dass dieser Rechtsstreit in die nächsthöhere Instanz getragen werden wird.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?