30.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sind dringliche Probleme, die kurzfristig gelöst werden müssen. Mittel- und langfristig geht es aber um gesellschaftliche Integration, Spracherwerb, Ausbildung und Beschäftigung – und viele Fragen: Dürfen Flüchtlinge auch mit unsicherem Aufenthaltsstatus eine Ausbildung absolvieren? Welche Hürden stehen dem entgegen und auf welche Förderangebote können sie zurückgreifen? Welche Erfahrungen aus der lokalen Praxis liegen vor? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in einem Dossier „Flüchtlinge - Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration“ auf qualiboXX, dem Portal für den Übergang Schule – Beruf. Bereitgestellt werden aktuelle Informationen über rechtliche Regelungen, Konzepte und Analysen sowie praktische Beispiele von Beratungs- und Qualifizierungsprojekten für Flüchtlinge. Die Zusammenstellung soll Beteiligte und Interessierte informieren und die praktische Arbeit vor Ort unterstützen.
Insbesondere die Berufsbildung steht in den nächsten Jahren vor besonderen Herausforderungen: Für eine Integration in Deutschland sind eine erfolgreiche berufliche Qualifizierung und der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung von grundlegender Bedeutung. BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser betont: „Wir müssen schon jetzt daran denken, dass nach der Aufnahme der Flüchtlinge in Deutschland deren Integration ansteht. Diese erfolgt für viele am besten durch den Zugang zu einer beruflichen Ausbildung oder direkt in einen erlernten Beruf. Mit der Bereitstellung aktueller Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen, Konzepte, Analysen und bereits bestehende Beispiele guter Praxis unterstützt das BIBB die Akteure der beruflichen Bildung.“
In einem Videointerview mit dem BIBB erläutert daher ein Rechtsanwalt für Ausländer- und Asylrecht als Experte, dass und wie Flüchtlinge jetzt unter erleichterten Bedingungen in Deutschland arbeiten dürfen. In einer auch für Laien verständlichen Form schlüsselt er die komplizierte Materie auf, beantwortet zentrale Fragen und erklärt spezielle Änderungen in Rechtsvorschriften, die den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt sowie die damit verbundenen Fördermaßnahmen regeln. Ob beispielsweise der Aufenthalt junger Flüchtlinge für die Zeit einer Ausbildung gesichert ist, ob Flüchtlinge arbeiten dürfen, während sie ein Asylverfahren durchlaufen, welche Erlaubnisse für die Aufnahme von Praktika eingeholt werden müssen – hier gibt es die Antworten.
Vorgestellt werden ferner Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Early Intervention“. Der Praxisbericht, der auf einem Gespräch mit vier Projektpartnern am Standort Bremen basiert, verdeutlicht unter anderem die große Bedeutung einer frühzeitig nach Einreise einsetzenden Sprachförderung.
Zusätzlich finden sich in dem Dossier weitere Praxisbeispiele sowie eine Vielzahl von Hinweisen auf wichtige rechtliche Regelungen. So gibt es beispielsweise kurze Übersichten und Antworten zu weiteren Fragen rund um den Zugang zu Praktika, Ausbildung und Beschäftigung sowie Kurzinformationen über aktuelle modellhafte Projekte und Programme. Hintergrundinformationen, Positionen und konzeptionelle Ansätze für die Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ergänzen das umfangreiche Informationsangebot.
Um über den jeweils aktuellen Stand zu berichten, wird das BIBB-Dossier regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.
Das Dossier „Flüchtlinge - Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration“ finden Sie hier.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
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