08.02.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Zeitwert GmbH.
Seit zehn Jahren haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Viele nutzen das Angebot allerdings noch nicht. Besonders die jungen Arbeitnehmer zögern.
Vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen ist die betriebliche Altersvorsorge eine notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. “Individuelle Zeitwertkonten gehören zu den besonders gut durchdachten Instrumenten für die Altersvorsorge“, erklärt der Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH, Dirk Carstens. Viele Arbeitnehmer können sich nicht vorstellen bis 67 zu arbeiten. Bei einigen Berufsgruppen mit schwerer körperlicher Arbeit ist das gesetzliche Renteneintrittsalter gar nicht möglich. „Attraktive Modelle von Seiten der Arbeitgeber, die das Renteneintrittsalter auf beispielsweise 62 bringen können, sind gefragt “, bestätigt Carstens nach seiner Erfahrung. Die drohenden Versorgungslücken aufgrund der Demografie verstärkten die Notwendigkeit von klugen Angeboten, so der Spezialist für Zeitwertkonten weiter.
AnzeigeVielen qualifizierten Fachkräften sind flexible Modelle für eine ausgewogene Balance von Arbeit und Leben wichtig. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlangt somit einen immer höheren Stellenwert. Arbeitgeber werden zukünftig um die besten Mitarbeiter kämpfen und attraktive Arbeitsplätze anbieten müssen, damit sie die Spezialisten langfristig an sich binden können.
Verfügt der Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber über ein individuelles Zeitwertkonto, kann er über Jahre zusätzlich geleistete Arbeitszeit oder ausgeschüttete Boni, ansammeln und je nach Vereinbarung einsetzen. „Zukünftig werden diejenigen Unternehmen die besten Mitarbeiter haben, die flexible Modelle über die gesamte Lebensarbeitszeit anbieten. Individuelle Zeitwertkonten als zusätzliches Instrument zur betrieblichen Altersvorsorge gewinnen immer häufiger bei der Auswahl des passenden Modells für das Unternehmen“, berichtet Carstens über die verschiedenen Konzepte.
Zeitwertkonten sind Wertguthaben auf langfristig bereitgestellten Arbeitszeitkonten, die in Geld geführt werden. Der Arbeitnehmer kann dieses Guthaben aufbauen, um eine spätere bezahlte Freistellung von der Arbeit zu erwirken. Die Flexi-Gesetze von 1998 und 2009 machen dies möglich. Zahlreiche Unternehmen und Arbeitnehmer haben die Vorteile für sich erkannt und nutzen bereits Zeitwertkonten für die flexible Gestaltung von Arbeitszeit. Immer mehr Unternehmen sind an diesem Modell interessiert und setzen es erfolgreich ein.
Beide Seiten profitieren: Für den Arbeitnehmer steht die flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit klar im Vordergrund. Bei der Entscheidung für einen Arbeitgeber blickt qualifiziertes Fachpersonal immer mehr auf das Angebot von Zeitwertkonten in einem Unternehmen. Auf der anderen Seite ist der Vorruhestand eines Arbeitnehmers so leichter finanzierbar. Beim Thema Altersteilzeit sind Zeitwertkonten ebenfalls sinnvoll mit einzubeziehen. „Der vorsorgende, moderne Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern Zeitwertkonten an“, fasst der Diplominformatiker und Spezialist für flexible Zeitwertkontenmodelle Carstens zusammen.
Das Wertguthaben ist für den Arbeitnehmer einfach aufzubauen: Bestandteile des Gehalts wie Prämien, Boni, geleistete Überstunden oder Resturlaubstage wandern in das individuelle Wertkonto. Das Guthaben wird in der Regel verzinslich angelegt und ist insolvenzgeschützt. Gemäß Vereinbarung zahlt der Arbeitgeber nach Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen das Freistellungsgehalt aus.
Ein 28 jähriger Arbeitnehmer aus Baden-Württemberg mit einem Bruttoeinkommen heute in Höhe von 2.500 Euro zahlt beispielsweise monatlich 254,78 Euro auf ein Zeitwertkonto ein. Damit verzichtet er monatlich auf 152,94 Euro netto. Was hat er davon? Er kann sich ab dem 62. Lebensjahr komplett, also zu 100 Prozent, von der Arbeit freistellen lassen und erhält trotzdem monatlich 90 Prozent seines heutigen Bruttogehalts, das sich auf 2.500,- Euro beläuft. Für ihn bedeutet das, dass er während der Einzahlungsphase über ein verfügbares Einkommen in Höhe von monatlich 1.707,85 Euro und in der Freistellungsphase zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr über monatlich 1.704,56 Euro netto verfügen kann. Zusätzliche einmalige Einzahlungen wurden hier nicht berücksichtigt.
Er finanziert sich damit seine fünfjährige Freistellung selbst und erhält von seinem Arbeitgeber 25 Prozent für die zukünftige Versteuerung und Verbeitragung dazu. Ab dem 67. Lebensjahr geht dieser Arbeitnehmer in den gesetzlichen Ruhestand und erhält seine Rentenbezüge ohne jegliche Verminderung wegen einer vorzeitigen Berentung. Somit schafft sich der Arbeitnehmer zusätzlich zu sonstigen betrieblichen Altersvorsorgen einen großen Freiraum.
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