25.02.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation.
Sie wechseln in eine Erwerbsminderungsrente. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Altersübergangs-Report, den das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen in Kooperation mit der Hans-Böckler-Stiftung herausgibt. Die Zugänge in Alters- und Erwerbsminderungsrenten wurden in der Forschung bislang aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen überwiegend getrennt betrachtet. Der neue Altersübergangs-Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) analysiert nun die Verbindung der beiden Risiken Alter und Gesundheit. Hierzu wurden die Neuzugänge in Erwerbsminderungsrente (kurz EM-Rente) mehrerer aufeinander folgender Geburtskohorten (1945 bis 1955) auf Datenbasis der Gesetzlichen Rentenversicherung betrachtet und folgende Fragen gestellt: Wie entwickelt sich die Inanspruchnahme von EM-Renten im Umfeld steigender Altersgrenzen und welche Folgen hat dies für die Gestaltung des Altersübergangs und die Anforderungen an die soziale Sicherung?
Seit etwa 20 Jahren bekommen jedes Jahr zwischen ca. 160.000 und 180.000 Personen eine EM-Rente bewilligt. Der Anteil der EM-Renten an allen Rentenzugängen ist seit Jahren sogar rückläufig, wie Auswertungen des Portals Sozialpolitik-aktuell.de zeigen. Zugleich wechselt eine wachsende Zahl von Personen mit fortlaufender Zeit erst in einem Alter jenseits von 60 Jahren in EM-Rente. So machten im Jahr 2004 die EM-Rentenzugänge ab 60 Jahren nur etwa 15% aller EM-Rentenzugänge aus, im Jahr 2021 jedoch über 40%.
Die wachsende Bedeutung der EM-Rente im Altersübergang entwickelt sich parallel zur Schließung von Frühverrentungsmöglichkeiten und zur Anhebung der Altersgrenzen. In der jüngsten Geburtskohorte (Jahrgang 1955) wechseln Personen in einem Alter in EM-Rente, zu dem ebenso alte Personen früherer Kohorten in eine Altersrente hätten wechseln können. „Offensichtlich kann ein Teil der Beschäftigten die Erwerbsphase nicht entlang der steigenden Altersgrenzen verlängern und scheidet gesundheitsbedingt aus dem Erwerbsleben aus“, ordnet Prof. Dr. Martin Brussig die Entwicklungen ein. „Da die persönlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sehr streng sind, ist zu vermuten, dass es deutlich mehr Personen gibt, die mit der Anhebung der Altersgrenze nicht Schritt halten können, als nur diejenigen, die tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen.“
Der Arbeitsmarktforscher regt daher eine Verbesserung der Alterssicherung an: Bisher wird die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herangezogen, um zu prüfen, ob eine weitere Erwerbstätigkeit zumutbar ist. Brussig schlägt vor, im hören Erwerbsalter stattdessen die gesundheitliche Leistungsfähigkeit im langjährig ausgeübten Beruf als Maßstab heranzuziehen.
Bild: Kaboompics.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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