21.03.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB).
Betrachtet man den Bereich Wissenschaft getrennt, ergibt sich hier ein Befristungsanteil von 43,6 Prozent und im sonstigen öffentlichen Dienst von 7,4 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
In der Wissenschaft zeigt sich zudem ein bisher ungebrochener Anstieg des Anteils der befristet Beschäftigten, während die Befristungsanteile im öffentlichen Dienst insgesamt und in der Privatwirtschaft zuletzt wieder zurückgingen. Im öffentlichen Dienst außerhalb des Bereichs Wissenschaft erreichte der Befristungsanteil seinen bisherigen Höchststand mit 8,5 Prozent im Jahr 2012, in der Privatwirtschaft mit 6,8 Prozent im Jahr 2012.
Die IAB-Forscher haben auch den Anteil befristeter Verträge an den Neueinstellungen berechnet. Dieser lag in der Wissenschaft im Jahr 2014 bei 87 Prozent, im öffentlichen Dienst ohne den Bereich Wissenschaft bei 60 Prozent und in der Privatwirtschaft bei 40 Prozent.
Die Übernahmechancen sind in der Privatwirtschaft am höchsten: 2014 waren in der Privatwirtschaft 41,5 Prozent der Änderungen des Vertragsstatus auf Übernahmen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen, 32,5 Prozent auf Verlängerungen befristeter Verträge und 26 Prozent auf Personalabgänge. Im öffentlichen Dienst entfielen auf Übernahmen 32 Prozent, auf Verlängerungen 38,3 Prozent und auf Personalabgänge 29,7 Prozent. Nur geringe Chancen auf eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben befristet Beschäftigte in wissenschaftlichen Einrichtungen: Lediglich neun Prozent der Vertragsänderungen waren dort auf Übernahmen zurückzuführen, 55,7 Prozent auf Verlängerungen und 35,1 Prozent auf Personalabgänge.
„Dass die Übernahmequote im öffentlichen Sektor um rund zehn Prozentpunkte niedriger ausfällt als im privaten Sektor dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die maßgeblichen Befristungsmotive öffentlicher Arbeitgeber Vertretungen und fehlende Planstellen sind, während Befristungen in der Privatwirtschaft häufiger der Erprobung neuer Mitarbeiter dienen“, erklären die Nürnberger Arbeitsmarktforscher.
Befristete Arbeitsverträge sind das zentrale Personalanpassungsinstrument öffentlicher Arbeitgeber. Private Arbeitgeber nutzen dagegen stärker auch andere Möglichkeiten der Personalanpassung. Dort werden neben befristeten Arbeitsverträgen in größerem Umfang auch Erwerbsformen wie Zeitarbeit oder freie Mitarbeit eingesetzt und öfter Arbeitgeberkündigungen ausgesprochen. Im öffentlichen Sektor spielen Kündigungen durch den Arbeitgeber mit einem Anteil von 5,5 Prozent an den Personalabgängen nur eine untergeordnete Rolle. In der Privatwirtschaft beträgt der Anteil der Arbeitgeberkündigungen an den Personalabgängen 27,7 Prozent.
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