25.11.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Sie wollen möglichst wenig Einkommensteuer für das Jahr 2014 zahlen? Dann empfehlen sich zwei einfache Strategien: Das Kumulieren und das Panaschieren von steuerlich absetzbaren Kosten. Die richtige Verteilung von Ausgaben wird gerade zum Jahresende zum entscheidenden Steuer-Spar-Faktor.
Sie haben das Wort kumulieren vielleicht schon im Zusammenhang mit politischen Wahlen gehört. Wörtlich übersetzt heißt es „anhäufen“. Bei Wahlen können Bürger so mehrere Stimmen einem Wahlkandidaten geben.
Fürs Steuersparen ist Kumulieren kein offizieller Fachbegriff. Aber er macht sehr schön deutlich, worum es geht: Sie häufen einen optimalen Berg an Kosten an. Optimal bedeutet: Sie haben so viele Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann würden Sie nämlich überhaupt keine Steuer zahlen bzw. die gesamte gezahlte Einkommensteuer zurückerstattet bekommen. Das wäre zwar ein Extremfall und kommt in der Praxis selten vor. Aber als Richtschnur für Ihre Steuer-Sparstrategie ist diese Überlegung sehr wichtig.
Das heißt: Sie müssen wissen, wie hoch Ihre jährlichen Einnahmen sind und wie viele Kosten Sie von der Steuer absetzen können. Vor allem Singles mit mittlerem und hohem Einkommen tragen eine hohe Steuerlast – und sie sind die Hauptopfer der vielfach diskutierten kalten Steuerprogression. Sie zahlen also viel Einkommensteuer. Wer viel Einkommensteuer zahlt, kann auch viele absetzbare Kosten gebrauchen, die er oder sie dann kumuliert. Hier die wichtigsten absetzbaren Ausgaben im Überblick:
Sie sehen: Je nach Ausgaben können Sie Tausende Euro von der Steuer absetzen. Bei vielen Kosten geht das jedoch nicht unbegrenzt. Dann greift Strategie 2: Panaschieren, also das Verteilen von Steuervorteilen.
Genau wie Kumulieren ist auch Panaschieren ein Fachbegriff, der aus dem Wahlrecht kommt. Er bedeutet „verteilen“. Steuervorteile verteilen bedeutet: Man kann sie auf mehrere Personen oder Perioden umlegen. Infrage kommen vor allem Familienangehörige, Partner und Personen, mit denen Sie ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen – also zum Beispiel auch mehrere Familien, die jeweils eine Eigentumswohnung in einem gemeinsamen Haus besitzen. Folgende Panaschier-Möglichkeiten bieten sich häufig an:
Vor dem Zücken des Überweisungsformulars – bitte nicht bar zahlen, weil das Finanzamt Barzahlungen nie anerkennt – also immer überlegen, bei wem und in welchem Jahr sich die Ausgaben optimal auf die Steuerlast auswirken. Die VLH empfiehlt eine steuerliche Beratung vom Profi.
Themen
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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