10.09.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA).
Keine Frage: Als Folge der Coronakrise wird sich das Homeoffice schneller etablieren als noch vor kurzem angenommen. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse der vergangenen Monate. Hieraus ergeben sich wichtige Fragestellungen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht, für die in der nächsten Zeit Antworten gefunden werden müssen. Zu den wichtigsten zählen: Welche neuen Ansprüche ergeben sich an die Ausstattung zuhause? Wie wird die Arbeitszeit auf Büro und Homeoffice aufgeteilt? Und welche neuen Verantwortungen kommen auf den Arbeitgeber zu? Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt liefert erste Antworten.
„Das Homeoffice in Vollzeit wird auch zukünftig die Ausnahme bleiben. Dennoch werden viele dort einen größeren Teil ihrer Arbeitszeit verbringen als vor Corona – mit mehr Flexibilität und im Wechsel mit Tagen im Büro“, sagt Hendrik Hund, Vorsitzender des Industrieverbands Büro und Arbeitswelt (IBA) e. V. Welche Vorteile, aber auch welchen Optimierungsbedarf die Arbeitnehmer im Homeoffice sehen, zeigt unter anderem eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes forsa im Auftrag des IBA wenige Wochen nach Beginn des Lockdowns. Dabei wurden insgesamt 1.000 abhängig Beschäftigte zwischen 18 und 65 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt. Gefragt wurde, wie sie die Heimarbeit im Vergleich zur Büroarbeit bewerten und welche Verbesserungspotenziale sie sehen. Zwei Trends wurden deutlich: Besonders geschätzt wird die Ruhe im Vergleich zum Büro, die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes dagegen wird häufig negativ bewertet.
„Längerfristig ist produktive Arbeit in den eigenen vier Wänden nur möglich, wenn aus den während der Pandemie für einen längeren Zeitraum geduldeten behelfsmäßigen Arbeitsplätzen echte Homeoffices werden“, so IBA-Vorsitzender Hendrik Hund. „Es wird deshalb notwendig sein, über die Ausstattungen der heimischen Arbeitsplätze gründlicher nachzudenken als bisher. Die Verantwortung dafür liegt bei den Unternehmen.“ Die rechtlichen Grundlagen dafür existieren bereits. So verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. Diese Verpflichtung besteht auch für mobiles Arbeiten im Homeoffice. Konkrete Vorgaben für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen benennt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemeint sind solche Heimarbeitsplätze, die von Arbeitnehmern regelmäßig und auf Basis einer Vereinbarung, die beispielsweise Angaben zu Arbeitszeiten und -dauer enthält, genutzt werden. An diese werden grundsätzlich die gleichen Anforderungen gestellt wie an die Arbeitsplätze im Büro. So sollte ein Schreibtisch eine Fläche von mindestens 160 x 80 cm haben. Wenn wenig Arbeitsmaterial benötigt wird, ist jedoch auch eine Tischbreite von 120 cm akzeptabel. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber einen ergonomischen Bürostuhl und die notwendige Technik zur Verfügung stellen. Beim Einsatz von Laptops umfasst diese auch die Bereitstellung separater Eingabegeräte (Maus und Tastatur). In ihrer vor Kurzem erschienen Informationsschrift mit dem Titel „Arbeiten im Homeoffice“ empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) darüber hinaus, für längeres Arbeiten im Homeoffice zusätzlich einen separaten Bildschirm einzusetzen.
Dass diese Anforderungen unter Corona-Bedingungen nur selten einzuhalten waren, unterstreichen die Erkenntnisse aus der forsa-Umfrage. So gab ein Drittel der Beschäftigen (36 %) an, die ergonomische Ausstattung des Büroarbeitsplatzes zu vermissen. Besonders die Position des Computerdisplays und fehlende Möglichkeiten, im Stehen zu arbeiten, werden von 53 % der Befragten als Mängel bewertet. Auch die Ergonomie der heimischen Sitzmöbel wird von knapp der Hälfte (48 %) der im Homeoffice Arbeitenden als weniger gut als im Büro eingestuft. Ein weiteres Ergebnis der forsa-Umfrage: Ein Drittel der Arbeitnehmer hatte während des Lockdowns keine Möglichkeit, in ihrer Wohnung einen dauerhaften Arbeitsplatz einzurichten. Spätestens hier müssen die Arbeitgeber im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung genau prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Arbeit im Homeoffice verstetigen zu können oder ob sie überhaupt dauerhaft möglich ist. Dort wo die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes gegeben sind, empfiehlt Hendrik Hund, die große Bandbreite des Einrichtungsangebots zu nutzen. „Die häuslichen Arbeitsplätze müssen nicht genau so aussehen wie die im Unternehmen. Es gibt viele Produkte mit wohnlichem Charakter, die trotzdem alle Anforderungen an einen professionellen Arbeitsplatz erfüllen.“
Mit dem Online-Tool IBA OfficePlaner unter https://planer.iba.online ermöglicht der Verband Arbeitgebern seit kurzem, auch ohne Fachkenntnisse Arbeitsplätze norm- und bedarfsgerecht sowie optisch ansprechend zu planen. Der IBA hat den OfficePlaner auf die Gestaltung von Homeoffices ausgeweitet und unterstützt damit auch die Entwicklung hin zu einer flexibleren Arbeitswelt. Der Onlineservice wird bei Bedarf durch die Beratung qualifizierter Fachplaner ergänzt.
„Es muss noch einiges dafür getan werden, dass die notdürftig eingerichteten Arbeitsplätze in den heimischen vier Wänden zu dauerhaft nutzbaren Büros werden. Die Büroeinrichtungsbranche kann mit Beratung und Produkten in wohnlichem Design unterstützen“, ergänzt Hendrik Hund zum Angebot des IBA und seiner Mitglieder.
Bild: Anthony Shkraba (Pixabay, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?