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Höhere Zuschüsse für Auszubildende

19.03.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Kabinett beschließt Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes.

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht, die Regelungen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:

Wir haben uns in der Bundesregierung vorgenommen, für eine zeitgemäße Bildungsfinanzierung zu sorgen. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes gehen wir hierfür einen weiteren Schritt. Dabei erhöhen wir nicht nur die Bedarfssätze und stocken dadurch die finanzielle Unterstützung auf, sondern wir machen die Regelungen auch einfacher, transparenter und gerechter. Wir brauchen aber noch mehr. Deshalb haben wir in der Koalition verabredet, eine Mindestausbildungsvergütung zu schaffen. Diese muss sich an den Durchschnitt der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen anlehnen, anstatt sich an fiktiven Zahlen zu orientieren. Deutschland braucht Fachkräfte. Der Schlüssel dazu liegt in einer guten, zukunftsorientierten Berufsausbildung und in deren angemessenen Vergütung.

Das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes im Detail:

Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildung Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. das Ausbildungsgeld (Abg). Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge:
    Die Anhebungen aus dem 26. Änderungsgesetz zum BAföG werden auf das SGB III übertragen. Davon profitieren Auszubildende, die Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld haben. Insbesondere die Pauschalen für Unterkunftskosten werden signifikant angehoben.
  • Vereinfachung der Bedarfssatzstruktur:
    Die Bedarfssätze von BAB und Abg werden stärker vereinheitlicht und eine Vielzahl an unterschiedlichen Sonderregelungen beseitigt, für die Unterstützung des Einzelnen kommt es dadurch zu Verbesserungen.
  • Erhöhung und einfachere Ausgestaltung des Ausbildungsgeldes:
    Wer im Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Träger teilnimmt, bekommt künftig ebenfalls mehr Geld. Unterschiede in der Höhe während des Ausbildungszeitraumes werden abgeschafft. Darüber hinaus wird der Bedarfssatz bei einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung deutlich erhöht.


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