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Heller Hautkrebs soll als Berufskrankheit anerkannt werden

10.11.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Universitätsklinikum Jena.

Beim hellen Hautkrebs handelt es sich um die häufigste Krebserkrankung der Haut in Deutschland / Experten vom Hauttumorzentrum am UKJ helfen Erkrankten.

Ab Januar 2015 soll Hautkrebs in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt werden. „Beim hellen Hautkrebs handelt es sich um die häufigste Krebserkrankung der Haut in Deutschland“, so Prof. Dr. Peter Elsner, Leiter des Hauttumorzentrums am Universitätstumorzentrum Jena und Direktor der Klinik für Hautkrankheiten am Uniklinikum Jena (UKJ). Besonders gefährdet sind die rund 2,5 bis 3 Millionen Menschen, die regelmäßig im Freien arbeiten – wie Landwirte, Gärtner und Bauarbeiter. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass sich das Hautkrebsrisiko für diejenigen verdoppelt, die berufsbedingt um bis zu 40 Prozent stärker der Sonne ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung, so Prof. Elsner.

Daher hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat 2013 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfohlen, den hellen Hautkrebs als Berufskrankheit anzuerkennen. Bedingung für die Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten ist neben dem wissenschaftlichen Nachweis die Zustimmung der Politik, die hierbei als sicher gilt. „Beschäftigte im Außenbereich – auch wenn sie bereits in Rente sind – die an einem hellen Hautkrebs erkranken, sollten ihren Hautarzt aufsuchen und um eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft bitten“, rät Prof. Elsner. Wird der Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt, erhalten die Versicherten eine Behandlung „mit allen geeigneten Mitteln“ zu Lasten der Unfallversicherung. In ausgeprägten Fällen kann auch eine Rentenberechtigung bestehen.

Von 100.000 Einwohnern erkranken jedes Jahr 20 bis 30 an einem Plattenepithelkarzinom der Haut, zehn Mal mehr erkranken an den Vorstufen, den aktinischen Keratosen. Die modernen Behandlungsmöglichkeiten, die den Hautärzten für den hellen Hautkrebs zur Verfügung stehen, erlauben in den allermeisten Fällen eine Heilung. Schwere und ausgedehnte Fälle von beruflichem Hautkrebs sollten entsprechend dem Nationalen Krebsplan in einem von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Hauttumorzentrum behandelt werden.


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