15.09.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Initiative Insektengift.
Dieser September ist wärmer als der August. Mit strahlendem Sonnenschein und Temperaturen von über 30 Grad kann die Grillsaison jetzt nochmal richtig durchstarten. Neben bunten Gemüsespießen, Fisch und Stockbrot sind Klassiker wie Steaks und Bratwürste immer noch am beliebtesten. Was viele unterschätzen: Fleisch zieht Wespen an. "Beim Essen im Freien sollten Sie besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Insektenstiche zu vermeiden. Denn rund drei Millionen Deutsche reagieren allergisch auf einen Wespen- oder Bienenstich und etwa zwanzig von ihnen sterben jedes Jahr an einem allergischen Schock", sagt Dr. med. Sabine Müller vom Universitäts-Klinikum Freiburg.
Bei Insektengiftallergie immer den Notarzt rufen
Treten im Fall eines Insektenstichs auffällige körperliche Reaktionen wie Kurzatmigkeit, Hautausschlag oder Übelkeit auf, sollte umgehend der Notarzt gerufen werden. Dr. Müller rät Menschen, die bereits wissen, dass sie von einer Insektengiftallergie betroffen sind: "Haben Sie Ihre Notfallmedikation stets griffbereit und klären Sie Ihr Umfeld über die Allergie und notwendige Hilfsmaßnahmen auf. Besser noch: Beugen Sie durch eine Insektengiftimpfung langfristig vor und reduzieren Sie damit das Risiko eines allergischen Schocks auf ein Minimum." Die sogenannte spezifische Immuntherapie (SIT) wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausdrücklich empfohlen.
Jeder Mensch, der einmal von einer Biene oder Wespe gestochen wurde, kann eine Allergie auf deren Gift entwickeln. Darum schützt sich der am besten, der die Gefahr von Insektenstichen von vornherein minimiert. Dr. Müller gibt nützliche Tipps, wie Sie Ihren Grillabend entspannt genießen können:
Weitere Informationen zu Insektengiftallergien und Insektengiftimpfungen (sogenannte Hyposensibilisierung) finden Sie auf www.initiative-insektengift.de.
Dieser Service wird von JDB MEDIA in Kooperation mit der Initiative Insektengift zur Verfügung gestellt.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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