05.06.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Um ungenutzte Potenziale zu entwickeln und damit auch den Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft abzumildern, muss sich die berufliche Weiterbildung in Zukunft insbesondere den Geringqualifizierten zuwenden. Notwendig ist der systematische Ausbau berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen, die zu anerkannten Abschlüssen führen. Dies ist eine der zentralen Empfehlungen eines Gutachtens "Handlungsstrategien für die berufliche Weiterbildung", das das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn, das Soziologische Forschungsinstitut (SOFI) in Göttingen und das Forschungsinstitut betriebliche Bildung (f-bb) in Nürnberg gemeinsam im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt haben.
AnzeigeRund 2,15 Millionen junge Erwachsene zwischen 20 und 34 Jahren verfügen derzeit über keinen Berufsabschluss und sind dadurch einem überproportionalen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Kurzfristige Anpassungs- und Trainingsmaßnahmen könnten nach Auffassung der Autoren der Studie den Qualifikationsstatus dieser Personengruppe nicht nachhaltig verändern. Die heute bestehenden Möglichkeiten für Nachqualifizierungen wie auch die Zugänge zur so genannten "Externenprüfung" würden bei Weitem nicht ausreichen. Es müsse nicht allein um eine quantitative Ausweitung des Weiterbildungsangebots, sondern auch um neue Formen von Weiterbildung gehen, die auf die besonderen Lebens- und Arbeitssituationen der Menschen besser ausgelegt seien. Hierbei geht es vor allem um arbeitsintegrierte Lernformen, die Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen sowie den Erwerb von Teilqualifikationen.
Die Autoren würdigen das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen", weil ausländische Fachkräfte hierdurch in Deutschland das Recht auf ein Anerkennungsverfahren erhalten. Im Falle einer Teilanerkennung von Qualifikationen ergebe sich aber ein individueller Weiterbildungsbedarf, "für den der Bildungsmarkt noch nicht befriedigend aufgestellt ist". Daher müsse die verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen mit einem Ausbau der Weiterbildungs- und Beratungsangebote in Verbindung mit beruflichen, sprachlichen und kulturellen Bildungsangeboten gekoppelt werden. Zur besseren Integration der Zuwanderer wie der bereits hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund sei auch eine entsprechend ausgerichtete Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern im frühkindlichen Bereich sowie von Lehrer/-innen und Ausbilder/-innen erforderlich.
Jenseits der Förderung spezieller Zielgruppen muss es nach Auffassung der Autoren aber auch darum gehen, die Durchlässigkeit zwischen der beruflichen Aus- und Fortbildung zu erhöhen, die Übergänge in den Hochschulbereich zu erleichtern und generell die gegenseitige Anrechenbarkeit von Fortbildungsregelungen nach Landes- und Bundesrecht zu verbessern.
Die Autoren kommen abschließend zu dem Ergebnis, dass für eine nachhaltige Verbesserung der Weiterbildungslandschaft ein neuer Typ von Ressorts und Gebietskörperschaften übergreifender Bildungspolitik und eine neue Forschungs und Dateninfrastruktur erforderlich sind.
Zum Hintergrund:
Das Gutachten von BIBB, SOFI und f-bb ist das Ergebnis von sechs im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2012 durchgeführten Workshops zu den Themen "Weiterbildung und Sicherung des Arbeitskräftebedarfs", "Strukturfragen der Weiterbildung", "Anerkennung und Anrechnung informellen und non-formalen Lernens", "Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung", "Weiterbildung im Kontext von Zuwanderung" und "Qualitätssicherung in der Weiterbildung". An den Workshops nahmen jeweils 15 bis 25 Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft sowie aus der Praxis der Weiterbildung in Unternehmen und bei Bildungsträgern teil.
Themen
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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