02.05.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland.
Ist die Luft in den Arbeitsräumen verbraucht, mit Schadstoffen oder unangenehmen Gerüchen belastet, wirkt sich das negativ auf die Mitarbeiter und ihre Gesundheit aus: Es kann zu Beschwerden wie Reizungen der Atemwege, brennenden Augen, Kopfschmerzen oder Müdigkeit kommen. Die Leistungsfähigkeit sinkt und die Fehlerhäufigkeit steigt an.
„In der Produktion ist der Umgang mit Schadstoffen durch die Gefahrstoffverordnung und die Arbeitsplatzgrenzwerte umfassend geregelt. Mit einer Gefährdungsbeurteilung sind mögliche Belastungen durch Gefahrstoffe zu identifizieren und es sind geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. In Büros gilt die Arbeitsstättenverordnung, zudem veröffentlicht das Umweltbundesamt Innenraumrichtwerte. Klagen Mitarbeiter über Beschwerden, muss der Arbeitgeber den Ursachen nachgehen“, weiß Werner Lüth, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.
Oftmals ist die Suche nach den Auslösern für schlecht Luft oder für Schadstoffe echte Detektivarbeit: In älteren Gebäuden können Schadstoffe wie teerhaltige Materialien oder Asbest, beispielsweise in Böden oder Spachtelmassen an den Wänden, verbaut worden sein. Aber auch in Neubauten, nach Renovierungen oder Sanierungen von Gebäuden kann es zu Beschwerden kommen. Hier kann die Luftbelastung zum Beispiel von Lösungsmitteln ausgehen, die aus Farben, Klebstoffen oder Einrichtungsgegenständen ausdünsten. Auch Arbeitsmaterialien wie Faserstifte Klebstoffe oder Bildschirmreiniger können zur Luftbelastung beitragen. Raumluftmessungen oder die Analyse von Materialproben helfen, die Schadstoffquellen zu ermitteln und unschädlich zu machen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner, beispielsweise von TÜV Rheinland, unterstützen Unternehmer dabei, auf Basis der Ergebnisse geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Raumluft festzulegen.
Nach Umbaumaßnahmen kann es zu spürbaren Geruchsbelastungen in den Räumen und schlimmstenfalls zu Beschwerden wie Kopfschmerzen und Schleimhautreizungen bei den Beschäftigten kommen. Halten diese Beeinträchtigungen länger als rund sechs Wochen an, können Mitarbeiterbefragungen unter anderem zu Häufigkeit, Art und Verlauf der Symptome erste Hinweise auf die Auslöser geben. „Befragungen zeigen den Mitarbeitern, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden. Ergeben die Untersuchungen, dass keine Schadstoffbelastungen vorliegen, wird dies dann meist akzeptiert. Beschwerden wie Kopfschmerzen können beispielsweise auch durch eine falsche Beleuchtung verursacht werden. Eine schlecht eingestellte Klimaanlage kann durch Zugluft oder Luftströme mit kalter Luft zu Verspannungen und damit einhergehenden Schmerzen führen“, erläutert Dr. Walter Dormagen, Geschäftsfeldleiter Gefahrstoffe, Mikrobiologie und Hygiene bei TÜV Rheinland. Unterstützung beim Neubau, der Renovierung oder Sanierung von Gebäuden mit schadstoffarmen Materialien bietet die Initiative „Gesündere Gebäude“ von TÜV Rheinland und dem Sentinel Haus Institut (www.gesündere-gebäude.de). Von der gesundheitsbewussten Gebäudeplanung über die Auswahl schadstoffarmer Baustoffe und die Überwachung der Bauarbeiten bis hin zur Zertifizierung des fertigen Gebäudes bietet die Initiative umfassenden Service.
Ein Streitpunkt in Büros ist oftmals das Lüften: Während der eine gern das ganze Jahr bei offenem Fenster arbeitet, fürchten andere die Zugluft und Schadstoffe von draußen. „Von Ausnahmen abgesehen, ist die Luft draußen besser als in Gebäuden. Sinnvoll ist daher regelmäßiges Stoßlüften. An viel befahrenen Straßen natürlich am besten zu den Zeiten, zu denen weniger Verkehr herrscht“, so Lüth. Ist die Außenluft durch Abgase, Feinstaub oder Industriegerüche stark belastet, ist eine technische Lüftung eine Alternative. Dabei kann die angesaugte Luft durch Filter gereinigt werden. In einem sind sich die Experten jedoch einig: Auch bei Lüftungssystemen unterstützen Fenster, die sich zum Lüften öffnen lassen, das Wohlbefinden der Beschäftigten.
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