13.11.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater.
Betriebsprüfer prüfen vorgelegte Bücher und Aufzeichnungen zunehmend auf rein formelle Fehler. Folge sind Strafzuschätzungen, die Steuermehrbelastungen in Höhe von 8 bis 10 % des Jahresumsatzes verursachen können.
„Die Gangart der Finanzverwaltung wird jetzt spürbar verschärft. Die neue Verfügung der Oberfinanzdirektion NRW erlaubt es den Betriebsprüfern sogar, die eigentlich erst seit 2015 geltenden Anforderungen in noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen anzuwenden. Spätestens mit dieser Verfügung sollten Unternehmen die GoBD umsetzen, um das Risiko einer höheren Steuerbelastung als Folge einer Betriebsprüfung gering zu halten“, empfiehlt Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater und Partner der DHPG. Betroffen von den GoBD ist jedes Unternehmen – von der kleinen Arztpraxis bis hin zum Großunternehmen.
Erst Ende 2014 hatte die Finanzverwaltung des Bundes die Grundsätze zur Buchführung und zur Aufbewahrung von steuerrelevanten Daten dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Die daraus resultierenden Regelungen sollten Unternehmen seit Jahresanfang 2015 beachten. Deshalb sind Anpassungen in den Buchführungsabläufen notwendig. Alle steuerrelevanten Prozesse und außersteuerlichen Aufzeichnungspflichten müssen demnach für einen Dritten verständlich und nachvollziehbar dokumentiert werden. „Fehlt eine solche Verfahrensdokumentation“, so Nöthen, „leiten Betriebsprüfer künftig auch daraus einen Mangel ab. Schätzungsbefugnisse der Betriebsprüfer können sich jetzt schon aus der sogenannten System- und Verfahrensprüfung ableiten. Das verschärft die Situation für Unternehmen dramatisch, weil schon formelle Mängel zu steuerlichen Nachteilen führen werden“.
Die DHPG bietet ein modulares Beratungs- und Serviceportfolio rund um die GoBD an. Dieses beinhaltet alle Schritte von der initialen Überprüfung des Unternehmens über die Konzepterstellung bis hin zur operativen Implementierung der GoBD-Strategie und IT-Systeme.
Prüfung:
Umfassendes und individuelles Konzept zur GoBD-Umsetzung.
Umsetzung der Konzeptmaßnahmen, ggf. Unterstützung bei Verfahrensdokumentation und der Implementierung von Archivierungsprozessen.
„Wir beobachten nach wie vor, dass viele Unternehmen – aber auch deren EDV-Dienstleister – sich noch nicht mit den seit 1.1.2015 geltenden GoBD auseinandergesetzt haben und überrascht sind, wie weit diese Regelungen eigentlich gehen“, berichtet GoBD-Experte Nöthen. „Unser Beratungsangebot ermöglicht uns einen individuellen Ansatz für jeden Betrieb. Zusammen mit unseren IT-Experten agieren wir als Full-Service-Berater. Damit deckt unser Beratungsangebot die steuerliche und operative Umsetzung der GoBD-Anforderungen ab.“
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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