11.07.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Vor kurzem haben wir in unserem Newsletter über die Entschädigung der Nachfahren von versklavten Menschen im US-Bundesstaat Kalifornien berichtet. Sklaverei hat eine lange, grausame Geschichte und fußte unter anderem auf der „Rassenlehre“, dem Glauben bestimmte Menschen wären mehr wert als andere.
Heute sind (zumindest in einer idealen Welt) solche Vorstellungen undenkbar. Der Wert eines Menschen ist indiskutabel. Niemand ist aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder anderer Merkmale mehr oder weniger Wert. Nicht nur die Gesellschaft, sondern auch Unternehmen sind dazu angehalten dieses grundlegende Prinzip zu implementieren. Dieser Artikel diskutiert die Vorteile, die Arbeitgebende durch die Förderung der Gleichstellung gewinnen können.
Durch die Implementierung von Gleichstellungspolitik und -maßnahmen zeigen Unternehmen, dass sie sich für Vielfalt und Inklusion einsetzen. Dies schafft ein positives Arbeitsumfeld, in dem sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektiert und wertgeschätzt fühlen. Wenn Mitarbeitende das Gefühl haben, dass sie gleichberechtigt behandelt werden, steigt ihre Zufriedenheit und ihre Bindung an das Unternehmen. Zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motivierter, engagierter und leisten häufig bessere Arbeit.
„Was der Bauer nicht kennt, das frisst er nicht“ – eine solche Einstellung kann Unternehmen ausbremsen, Mitarbeitende werden betriebsblind und es fehlt frischer Wind. Indem Unternehmen Menschen unterschiedlicher Hintergründe und Fähigkeiten einstellen und fördern, können sie von einer breiten Palette von Ideen und Lösungsansätzen profitieren. Verschiedene Denk- und Sichtweisen tragen zu innovativen Lösungen bei. Das Unternehmen kommt seinen Zielen näher und profitiert von Wettbewerbsvorteilen. Zum Beispiel kann die Gleichstellung von Mitarbeitenden mit Behinderung dazu führen, dass Produkte und Dienstleistungen barrierefreier gestaltet werden. So kann eine größere Kundenbasis eingeschlossen werden und gleichzeitig trägt das Unternehmen zur gesellschaftlichen Gleichstellung bei.
Unternehmen, die sich für Gleichstellung engagieren, werden eher als sozial verantwortungsbewusste Organisationen wahrgenommen. Sie können ihr Unternehmensimage stärken und sich als attraktive Arbeitgebende positionieren. In unserem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-dominierten Arbeitsmarkt, kann ein positives Image ein wichtiger Faktor bei der Rekrutierung und Bindung talentierte Mitarbeitende sein. Auch für potenzielle Kundinnen und Kunden kann das Engagement des Unternehmens ein entscheidender Faktor sein.
Die Einhaltung der Gleichstellungsnormen ist nicht nur rechtlich notwendig, sondern hilft auch dabei, Diskriminierung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Arbeitgebende, die Gleichstellung fördern, zeigen ihren Respekt für die Rechte aller Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht, Alter, Rasse, Religion etc. Dadurch fühlen sich die Mitarbeitenden wertgeschätzt und respektiert.
Die Vorteile von Gleichstellung sind vielseitig. Klar ist, sie kommen sowohl den Mitarbeitenden als auch dem Unternehmen zugute. Niemand verliert, alle gewinnen – eine echte Win-win-Situation. Hier haben wir nochmal besondere Vorteile für Sie zusammengefasst.
Zur weiteren Lektüre empfehlen wir Ihnen unser Handbuch Das Gleichstellungswissen. Informieren Sie sich zu den rechtlichen Grundlagen der Gleichstellung in Kapiteln wie Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder Gleichstellung und Diskriminierungsbekämpfung.
Bild: rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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