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Gesetzliche Änderungen: Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten

28.10.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG.

Die Öffnung der Zeitarbeit für Flüchtlinge und Geduldete ist beschlossene Sache. Mit den am 16. Oktober 2015 verabschiedeten gesetzlichen Änderungen können Asylbewerber und Geduldete nach einer Wartezeit von 15 Monaten, in sogenannten Mangelberufen nach einer Wartezeit von drei Monaten, bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden, da die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit nach Ablauf der vorgenannten Wartezeiten entfällt.

Bislang war eine Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Duldungsstatus erst nach einem Aufenthalt von vier Jahren möglich. Randstad begrüßt als marktführender Personaldienstleister in Deutschland diese Änderung, sieht aber damit nach wie vor die Benachteiligung der Zeitarbeitsbranche insgesamt noch nicht vollständig ausgeräumt.

„Die Möglichkeit einer Arbeit nachzugehen, ist das beste Integrations­instrument, das es gibt. Die nun beschlossenen gesetzlichen Änderungen verbessern die Rahmenbedingungen für Asylbewerber und Geduldete, so dass sie schneller am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben partizipieren können“, so Eckard Gatzke, Vorsitzender der Geschäftsführer bei Randstad Deutschland.

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„Zeitarbeit in Deutschland ist eine moderne Beschäftigungsform, und die Unternehmen der Personaldienstleistungsbranche bringen nachweislich Menschen in Arbeit. Randstad ist ein gutes Beispiel dafür, dass Integration jeden Tag ganz selbstverständlich gelebt werden kann. Bei uns arbeiten Menschen aus über 120 Nationen mit den verschiedensten kulturellen Wurzeln. Vielfalt ist ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur.“

Ausgebildete Integrationsmentoren bieten praktische Hilfestellung

„Die Schlagworte demografischer Wandel und Fachkräfteengpässe beschäftigen uns schon seit Jahren. Wir sollten die aktuellen Entwicklungen als Chance und Teil der Lösung dieser Heraus­forderungen sehen. Die Flüchtlinge bringen die unterschiedlichsten Bildungshintergründe mit. Das Potential an Talenten, das hier schlummert, darf nicht ungenutzt bleiben. Kenntnisse der deutschen Sprache sind für ein vorurteilsfreies Miteinander und einen gelungenen Einstieg in die Arbeitswelt eine unerlässliche Voraussetzung und Schlüssel zur Integration“, so Eckard Gatzke. Zum Abbau von Sprachbarrieren sind gezielte und zeitnah stattfindende Sprachkurse unverzichtbar. Die Personaldienstleistungsbranche bietet Einstiegsmöglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Doch was heißt das in der Praxis? „Wir haben bereits jetzt ausgebildete Integrationsmentoren im Unter­nehmen, die als Ansprechpartner für unsere Mitarbeiter dienen. Sie unterstützen gemeinsam mit dem Betriebsrat auch Mitarbeiter, die Sprachdefizite haben und leisten praktische Hilfestellung im Arbeitsalltag.“ Zudem möchten viele der Menschen gerne in ihrem erlernten Beruf arbeiten, können dies aber nicht, weil ihnen die Anerkennung der erworbenen Qualifikationen fehlt. „Wir unterstützten ausländische Mitarbeiter seit vielen Jahren bei dem Anerkennungsverfahren und haben hier ein eigens eingerichtetes Team, den so genannten „Cross Border Service“, berichtet Eckard Gatzke.


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