12.12.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
René Schubert verkauft online Damenmode über seine Firma ixens-fashions in Muldenstausee bei Amazon. Der Internet-Riese bietet Händlern an, dass er für sie die Ware lagert und verschickt. Wer das macht, muss sich an die strengen Auflagen von Amazon halten. Für in Deutschland gelagerte Ware zahlen Händler an Amazon neben den üblichen Gebühren zusätzlich 50 Cent je Artikel.
Günstiger ist es, wenn Händler Amazon erlauben, dass der Internetriese Waren in Polen und Tschechien lagert. Doch das ist nicht immer die beste Lösung. René Schubert hat seine Ware aus den ausländischen Lagern nach Deutschland zurückgeholt, obwohl er jetzt 50 Cent pro verkauften Artikel an Amazon zahlen muss. „Die steuerliche Anmeldung im Ausland ist unglaublich komplex. Die Lagerung in Deutschland ist für mich weniger aufwändig“, sagt er. Seine Steuerberaterin Nicole Steffek von Ecovis in Leipzig rät Online-Händlern angesichts des Aufwands zu überprüfen, ob sich eine Auslagerung der Waren in Nachbarländer lohnt. „Man sollte sich gut informieren und gegebenenfalls fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn die Registrierung ist aufwändig und zeitintensiv. Es bestehen erhebliche steuerliche und rechtliche Risiken.“
Möglicherweise ist eine Lagerung in Deutschland trotz der zusätzlichen Gebühren die „bessere Lösung“, meint sie. Lagert die Ware in Polen, dann gelten für den Händler die Vorschriften des polnischen Steuerrechts und jede Warenbewegung zwischen den Lagern in Deutschland und Polen ist in beiden Ländern steuerlich abzubilden. Dazu kommt, dass der Mehrwertsteuersatz in Polen bei 23 Prozent liegt. Allerdings kommt es auf die umgesetzte Warenmenge an. „Für große Händler kann es sich durchaus lohnen, dass sie ihre Ware im Ausland lagern. Weil die 50 Cent Gebühr pro Artikel letztlich teuer werden“, sagt Steffek.
Innerhalb der EU gibt es im Versandhandel für Verkäufe an Privatkunden eine Besonderheit: Überschreitet ein Online-Händler eine bestimmte Umsatzgröße für Lieferungen in ein bestimmtes Land, auch Lieferschwelle genannt, dann muss er sich in dem Land registrieren und wird dort mehrwertsteuerpflichtig.
Die häufigste Lieferschwelle liegt bei 35.000 Euro. „Sie gilt zum Beispiel für Frankreich“, berichtet Cedric Perreta von Ecovis in Paris. Zwischen Deutschland und Luxemburg beträgt sie 100.000 Euro. „Lieferschwellen sind typisch für die Europäische Union. Das übrige Ausland unterscheidet jedoch im Online-Handel nicht zwingend zwischen Unternehmern und Privatkäufern. Hier gibt es zum Teil Einfuhrzölle, deren Höhe davon abhängt, ob es zwischen den Ländern Freihandelsabkommen gibt“, sagt Alexander Weigert, Vorstand bei Ecovis.
So berichtet zum Beispiel Hiroshi Tsumaki von Ecovis in Tokyo davon, dass Waren, deren Wert 10.000 Yen (etwa 75 Euro) nicht überschreiten, zoll- beziehungsweise steuerbefreit sind. Neben Japan gehören zu den aus EU-Sicht besonders relevanten Staaten die erweiterte asiatische Freihandelszone ASEAN sowie die nordamerikanische NAFTA.
Bisweilen gibt es in einzelnen Ländern Sonderregelungen: Torsten Weller von Ecovis in Peking berichtet, dass sich in China Händler auf jeden Fall für die Umsatzsteuer anmelden müssen und darüber hinaus „eine Kapitalgesellschaft mit ordnungsgemäßer Steuerregistrierung einen allgemeinen Steuerzahlerstatus beantragen muss“. Anders in Australien. Hier „ist es die Handelsplattform, die die Mehrwertsteuer für die Steuerbehörden einbehält“, sagt Scott Hogan-Smith von Ecovis in Sydney. Ebay habe sogar gedroht, „australische Käufer bei nicht-australischen Ebay-Wiederverkäufern zu blockieren“, weil diese zum Teil die allgemeine Goods-and-Services-Tax zwar kassieren, aber nicht abführen. Ähnliche Änderungen plant Deutschland: Die Finanzministerien des Bundes und der Länder wollen verhindern, dass ausländische Händler für ihre Verkäufe über Plattformen wie Amazon oder Ebay zwar Mehrwertsteuer kassieren, sie jedoch nicht unbedingt wieder abgeben.
Die Umfrage unter den internationalen Ecovis-Partnern zeigt riesige Unterschiede darin, wie unterschiedliche Länder Online-Handelsumsätze behandeln. „Und der Teufel steckt wie immer im Steuerrecht im Detail“, sagt Alexander Weigert, „doch unser internationales Partnernetzwerk kann Händlern mit allen Fragen in über 60 Ländern weiterhelfen.“ Sie wissen, ob es Freihandelszonen, Zölle und steuerbefreite Umsatzgrenzen gibt oder ob Händler Ausfuhrgenehmigungen brauchen, wie zum Beispiel in Israel. Von dem israelischen Ecovis-Büro berichtet Ehud Ozery etwa, dass für jede Ausfuhr eine Ausfuhrgenehmigung vorliegen muss. Für Exporte unterhalb von 250 Dollar gibt es weniger hohe Anforderungen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?