26.06.2023 — Rolf Becker. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Für die Praxis, gerade auch in Deutschland, sind die Rechtsfragen rund um den Schadensersatz bei Datenschutzverstößen von großer Bedeutung. Schon heute wird das Datenschutzrecht gerne in Anspruch genommen als Ort verschobener Konflikte etwa im Arbeitsrecht. Da klagen geschasste Arbeitnehmer schon mal gerne 4 und 5-stellige Summen wegen des Verlusts der Kontrolle der eigenen Daten oder verspäteter oder unvollständiger Auskünfte ein. Und die Gerichte urteilen bunt durcheinander.
Manchmal ließen die Gerichte sogar geldwerte Ansprüche passieren, ohne dass ein konkreter Nachteil dargelegt werden konnte. Damit konnte selbst ein Unbehagen zum Geld drucken genutzt werden, denn die DSGVO gewährt auch Schadensersatz für immaterielle Verluste. Es gibt Urteile zum Unwohlsein mit 100 Euro oder Schadensersatz von 10.000 Euro ohne konkretere Darlegungen eines Schadens. In Deutschland wurden bislang solche Verluste jedoch nur im Ausnahmefall bei der Überschreitung bestimmter Erheblichkeitsschwellen ausgeurteilt. So waren die Gerichte bislang etwa bei presserechtlichen Persönlichkeitsverletzungen oder entgangenen Urlaubsfreuden meist sehr zurückhaltend. Mehr als vierstellige Beträge sah man selten.
Im Ausgangsfall hatte die Österreichische Post immerhin Informationen zu Parteipräferenzen basierend auf der Basis von Wohnanschriften errechnet und entsprechende angereicherte Adressen an Wirtschaftsunternehmen weitergegeben. Dem Kläger wurden rechte Affinitäten zugerechnet, was ihn wohl beleidigte. Er wollte 1.000 Euro als Ausgleich. Der Oberste Gerichtshof in Wien legte im Rahmen des Verfahrens dem EuGH wichtige Vorfragen der Auslegung europäischen Rechts hierzu vor.
Der Umstand, dass das Urteil des EuGH vom 04.05.2023 (Az.: C-300/21) sowohl von Verbraucherschützern als auch von Unternehmer-Anwälten gefeiert wird, signalisiert schon, dass es keine wirkliche Klarheit gebracht hat.
Festhalten lässt sich allerdings, dass ein Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO keine Erheblichkeitsschwelle kennt. Auch kleine Beeinträchtigungen können damit zu einem Schadensersatz führen.
Andererseits muss ein Kläger jedoch nachweisen, dass die Folgen des Verstoßes gegen die DSGVO zu einem immateriellen Schaden geführt haben.
Damit kann ein Gefühl des Bloßgestelltseins oder eines Ärgernisses grundsätzlich ausreichen, wenn es denn ernsthaft nachgewiesen werden kann. Aber führt dies dazu, dass gerade besonders empfindliche Personen begünstigt werden? Der EuGH hat sich aus der Verantwortung gezogen, denn er überlässt es den Gerichten der Mitgliedsstaaten, die notwendigen Kriterien für die Bemessung eines Schadensersatzes zu entwickeln.
„Ich weiß, dass ich nichts weiß“, heißt es schon bei Platon und so wird man die weitere Entwicklung der Rechtsprechung über die Instanzen hinweg abwarten müssen. Ob z. B. die unbefugte Nutzung oder Weitergabe einer E-Mail-Adresse demnächst Geld bringt, ist wahrscheinlicher geworden. Der EuGH sieht sich nur in der Lage zu prüfen, ob die Effektivität der Rechtswahrung durch Kriterien verletzt wird. Wer von kleinen Summen keine ausgehende Gefahr wittert, der macht die Rechnung ohne die aufkommende industrielle Rechtsverfolgungsmaschinerie, die etwa im Dieselskandal mit Macht tausende Klagen gebündelt lostrat. Wenn man sich etwa von zigtausend „Geschädigten“ gegen noch kleineres Geld Ansprüche abtreten lässt, macht Kleinvieh auch Mist.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?