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EU und Kanada einigen sich auf geänderten Investitionsschutz

01.03.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission und die kanadische Regierung haben vereinbart, im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) einen neuen Ansatz beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zugrunde zu legen.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und die kanadische Ministerin für Internationalen Handel, Chrystia Freeland, haben heute (Montag) zudem die Beendigung der juristischen Überprüfung des Textes, das sogenannte "legal scrubbing", für CETA bekanntgegeben. In einer gemeinsamen Erklärung sagten sie: "Kanada und die Europäische Kommission freuen sich bekanntgeben zu können, dass die rechtliche Überprüfung des englischen Textes des kanadisch-europäischen umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen abgeschlossen ist."

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Mit Blick auf den Investitionsschutz sagten sie weiter: "Als Teil der rechtlichen Überprüfung wurden Änderungen im Kapitel zum Investitionsschutz vorgenommen, im Nachgang weiterer Diskussionen zwischen Beamten der EU und Kanadas. Mit diesen Änderungen werden Kanada und die EU die Bestimmungen zum Regulierungsrecht von Staaten stärken, einen Wechsel hin zu einem permanenten, transparenten und institutionalisierten Gericht zur Streitbelegung vornehmen, das Verfahren zur Auswahl der Mitglieder des Gerichts, die die Ansprüche der Investoren beurteilen, ändern, präzisere Bestimmungen für die ethischen Voraussetzungen aller Mitglieder des Gerichts festsetzen und einem Berufungsverfahren zustimmen."

Die beiden Politikerinnen wiesen darauf hin, mit dem faireren und transparenteren System auf die Forderungen kanadischer und europäischer Bürger sowie Wirtschaftsvertretern reagiert zu haben.

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada wurden im Jahr 2014 abgeschlossen. Ergebnis war unter anderem ein reformierter Mechanismus zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, der insbesondere auf eine völlige Transparenz der Verfahren und klare, eindeutige Investitionsschutzstandards abstellte. Nach der juristischen Überprüfung des Vertragstextes geht die nunmehr erzielte Einigung noch weiter: In die endgültige Fassung des CETA wurden jetzt alle wesentlichen Elemente des neuen EU-Ansatzes im Bereich Investitionen übernommen, der im TTIP-Vorschlag der EU vom November 2015 dargelegt wurde und auch bereits im kürzlich fertiggestellten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam zugrunde gelegt wurde.

Dies bedeutet eine klare Abkehr vom alten System der Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor to State Dispute Settlement – ISDS) und ist Ausdruck der gemeinsamen Entschlossenheit der EU und Kanadas, das besagte alte ISDS-System durch einen neuen Streitbeilegungsmechanismus zu ersetzen und überdies auf die Schaffung eines ständigen multilateralen Investitionsgerichtshofs hinzuarbeiten. Der überarbeitete CETA-Text ist darüber hinaus ein klares Signal, dass die EU beabsichtigt, die vorgeschlagene neue Herangehensweise im Bereich Investitionen bei den Verhandlungen mit allen ihren Partnern zu verfolgen.




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