24.04.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
„Als erster umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Krypto-Dienstleister bietet die MiCA einer innovativen und jungen Branche Rechtssicherheit“, sagt Benedikt Faupel, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Europa ist bei dieser neuen Technologie ein echter Vorreiter. Mit der MiCA-Verordnung setzt Europa einen globalen Standard für die Krypto-Regulierung und wird dazu beitragen, europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Krypto-Dienstleister zu gewährleisten und das Vertrauen in die Branche zu fördern.“
Die MiCA verpflichtet Emittenten von Kryptowerten unter anderem, ein „Whitepaper“ zu veröffentlichen, das detaillierte Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert enthält. Das Whitepaper muss zudem eine leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen enthalten. Die MiCA erweitert außerdem die Regelungen gegen Marktmissbrauch und verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation mit Kryptowerten. „Anlegerinnen und Anleger in Krypto-Werte werden durch die neue Verordnung besser geschützt“, so Faupel. In einer repräsentativen Umfrage unter 1.007 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Bitkom hatten zuletzt drei Viertel (74 Prozent) angegeben, dass die jüngsten Skandale, etwa um die Kryptobörse FTX, ihr Vertrauen in Kryptowährungen zerstört habe, 7 von 10 (70 Prozent) haben Angst, beim Kauf von Kryptowährungen betrogen zu werden. Und 73 Prozent fordern eine stärkere Regulierung und Überwachung von Kryptobörsen durch die Politik in Deutschland und der EU.
Bild: Alesia Kozik (Pexels, Pexels Lizenz)
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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