29.05.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Seit März 2022 haben die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament über den Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandelt. Die Bundesregierung hat sich dabei erfolgreich für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, für eine bessere Rohstoff-Wiedergewinnung, für ein ambitioniertes Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren, für einen technologie-offenen Digitalen Produktpass und für die Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung der Mitgliedstaaten eingesetzt.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßten den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: "Die EU macht mit der neuen Ökodesign-Verordnung einen großen Schritt hin zur klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft. Zukünftig kann bei der Klimabilanz von Produkten der gesamte Lebenszyklus einbezogen werden – von den Rohstoffen bis zum Recycling. Die jeweiligen Produktdaten werden in digitaler Form viel leichter zugänglich sein. Damit stoßen wir grüne Leitmärkte an und machen die EU international zum Vorreiter. Das bietet neue Chancen für Innovationen, Verbraucher und Verbraucherinnen profitieren von langlebigeren Produkten. Gleichzeitig schaffen wir ein Stück Wirtschaftssicherheit und Souveränität, denn alles, was wir reparieren und recyceln können, müssen wir nicht importieren."
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit der neuen Ökodesign Verordnung ist uns ein Meilenstein im Umweltschutz gelungen. Nachhaltige, langlebige und reparierbare Produkte stehen immer mehr im Fokus und können einen großen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz leisten. Außerdem wird der Vernichtung von unverkaufter Ware ein Riegel vorgeschoben. Wir stärken zudem den Verbraucherschutz, indem Verbraucher*innen mit dem Digitalen Produktpass und dem Ökodesign-Label besser informiert werden. Jetzt müssen wir schnell an der Ausarbeitung von neuen Produktregelungen arbeiten und die Ökodesign-Verordnung mit Leben füllen."
Die neue Ökodesign-Verordnung löst die bisherige Ökodesign-Richtlinie ab, die nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Geschirrspüler umfasste. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Alltagsprodukte, darunter Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel oder Chemikalien.
Die zukünftigen Anforderungen an Produkte decken deren gesamten Lebenszyklus ab. So können Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz gemacht werden, zum Beispiel zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, oder zur Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Die neuen Regeln gelten auch für den Onlinehandel und Importware.
Die Europäische Kommission rechnet Ende 2025 mit den ersten nachgeordneten Produktverordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung.
Mit den Digitalen Produktpässen werden sich Wirtschaftakteure und Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach über die nachhaltigen Eigenschaften eines Produktes informieren können.
Nach dem heutigen Beschluss des Rates wird die Ökodesign-Verordnung in Kürze im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt noch in diesem Sommer in Kraft.
Bild: Kelly L (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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