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Equal Pay Day am 7. März: Entgeltlücke gesunken

25.02.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

Der Tag – der für Deutschland jährlich von der Business and Professional Women-Germany e. V. (BPW) festgelegt wird – markiert dieses Jahr symbolisch den unbereinigten Gender Pay Gap, der im Jahr 2023 18 Prozent betrug. Unlängst hat allerdings Destatis die Daten für 2024 veröffentlicht.

Der Wert ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr von 18 % auf 16 % gesunken. Laut Bundesbehörde war das der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. „Tarifverträge zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie tragen dem Grundsatz der Gleichbehandlung umfassend Rechnung,“ so Andreas Feggeler, wissenschaftlicher Mitarbeiter des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft.

Nach den Auswertungen der Bundesbehörde lagen Frauen 2024 mit dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst (22,24 Euro) um 4,10 Euro unter dem der Männer (26,34 Euro). Sowohl Im Westen als auch im Osten sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 %. Im Osten lag der unbereinigte Verdienstabstand allerdings mit 5 % erheblich niedriger als im Westen (17 %).

Die bereinigte Entgeltlücke liegt unverändert bei 6 Prozent

Aussagefähiger als die unbereinigte Entgeltlücke ist die sogenannte bereinigte Entgeltlücke. Hier werden Einflussfaktoren, wie zum Beispiel Ausbildung, Branche, Studienrichtung, variable Entgeltbestandteile und Zuschläge, Beschäftigungsverhältnis und die Erwerbsbiografie, berücksichtigt. Die bereinigte Entgeltlücke beträgt dem Statistischen Bundesamt zufolge weiterhin rund 6 %. Zu beachten ist aber, dass dieser Wert als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen ist. So ist davon auszugehen, dass dieser Wert bei Berücksichtigung weiterer entgeltrelevanter Informationen (z.B. Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern, Pflege von Angehörigen, Schichtzulagen …) geringer ausfallen würde. Veränderte Rahmenbedingungen zum Beispiel in der Kinderbetreuung könnten hier für eine nachhaltige Lösung zur Chancengleichheit stehen.

Tarifverträge sind personenunabhängig

Tarifverträge zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie tragen dem Grundsatz der Gleichbehandlung umfassend Rechnung. Die Betrachtung und damit die Bewertung von Arbeitsaufgaben erfolgt in allen Tarifgebieten personenunabhängig. Bei richtiger Anwendung des Tarifvertrages ist es daher unerheblich, ob eine Arbeitsaufgabe durch männliche oder weibliche Beschäftigte ausgeübt wird.

Neue Richtlinie für Europa

Europaweit soll dem Gender-Pay-Gap mit der neuen Entgelttransparenz-Richtlinie der Europäischen Union durch mehr Transparenz von Entgeltstrukturen und entsprechenden Durchsetzungsmechanismen entgegengewirkt werden. 2027 müssen Betriebe ab 150 Beschäftigten bereits für 2026 entsprechende Berichte vorlegen.

Übrigens: Aufgrund der Destatis-Zahlen für 2024 ist der Equal Pay Day nächstes Jahr für den 27. Februar angekündigt worden.

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