11.07.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V..
Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass immer mehr Menschen von Energiearmut bedroht sind – auch die Mittelschicht. Gut 25 Prozent der Deutschen gaben im Mai 2022 mehr als zehn Prozent ihres Nettoeinkommens für Energie aus. Dazu gehören Ausgaben für Heizen, Warmwasser und Strom. Zum Vergleich: 2021 waren es nur 14,5 Prozent. Insgesamt sind Personen aus allen Einkommensschichten von den steigenden Energiepreisen betroffen. Die Belastung fällt jedoch unterschiedlich stark aus: Je höher das Einkommen, desto niedriger ist der Anteil, der für Energie fällig wird. Gibt eine Person mehr als zehn Prozent ihres Nettoeinkommens für Energie aus, gilt sie als „energiearm“. Eine von Energiearmut bedrohte Person muss dieses Jahr voraussichtlich knapp 2.500 Euro für Haushaltsenergie ausgeben.
Mittlerweile belasten die hohen Preise längst nicht mehr nur Haushalte mit niedrigerem Einkommen. „Energiearmut betrifft zunehmend auch die Mittelschicht“, sagt IW-Ökonom Maximilian Stockhausen. Tatsächlich lässt sich auch in der unteren Mittelschicht beobachten, dass der Anteil der sogenannten energiearmen Personen ansteigt. Zur unteren Mitte gehört eine Person, wenn ihr bedarfsgewichtetes Haushaltsnettoeinkommen zwischen 60 und 80 Prozent des Medianeinkommens liegt. Zwischen 2021 und Mai 2022 verdoppelte sich der Anteil der von Energiearmut gefährdeten Personen in dieser Einkommensklasse auf knapp 41 Prozent.
Menschen unter der Armutsrisikogrenze – die also weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltsnettoeinkommens haben – sind besonders betroffen. 65 Prozent dieser Personen geben mehr als zehn Prozent ihres Nettoeinkommens für Energie aus. Verglichen mit dem Vorjahr ist das ein Anstieg um 16 Prozentpunkte. Um ihre Strom-, Gas- und Ölrechnungen zu bezahlen, könnten viele dieser Haushalte zukünftig auf Unterstützung angewiesen sein.
Grundsicherungsempfängern werden Heiz- und Warmwasserkosten erstattet, hier kommt es daher vorrangig auf eine zeitnahe Kostenübernahme und Anpassung der Regelsätze an die höheren Stromkosten an. Die IW-Forscher plädieren vor allem für zielgerichtete Hilfen für Haushalte, die knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze stehen. Viele Maßnahmen der beiden Entlastungspakete, wie die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli, werden diese Gruppe am stärksten entlasten. Darüber hinaus sollten diejenigen, die Wohngeld und in den nächsten Monaten einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten, mehr Leistungen erhalten. „Eine dauerhafte und flexibel anpassbare Heizkostenpauschale im Wohngeld, wie in den Jahren 2009 und 2010, kann einkommensschwache Haushalte gezielt und dauerhaft unterstützen“, sagt IW-Ökonom Ralph Henger.
Bild: MichaelGaida (Pixabay, Pixabay License)
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