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Ende der steuerlichen Amtshilfe zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts

21.01.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

Die so genannte Amtshilfe, also alle Verwaltungsbeistandsleistungen der Körperschaften des öffentlichen Rechts untereinander, wurden bislang traditionell dem hoheitlichen Bereich zugerechnet.

Die Amtshilfeleistungen unterlagen daher nicht der Besteuerung. Das hat sich inzwischen geändert, da der Bundesfinanzhof (BFH) in den vergangenen Jahren seine Rechtsprechung zur steuerlichen Amtshilfe zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts verschärft hat. Außerdem steht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der bisherigen verwaltungsfreundlichen Auslegung entgegen mit der Folge, dass die steuerfreie Amtshilfe auf einen sehr kleinen Kreis eingegrenzt wird. Die strengere Rechtsprechung des BFH wird dazu führen, dass künftig Betätigungen von Körperschaften der öffentlichen Hand als wirtschaftliche Betätigung ausgelegt werden. Wenn die Finanzverwaltung dies auch so umsetzt, dürften vermehrt hoheitliche Tätigkeiten steuerpflichtig werden. Aus dieser Steuerpflicht im Rahmen des so genannten BgA folgt zweierlei:

  • Ertragsteuerlich werden Gewinne, die mit der Aktivität erzielt werden, der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen.
  • Umsatzsteuerlich sind die Ausgangsleistungen umsatzsteuerbar, folglich sind Umsatzsteuern abzuführen, wenn keine Umsatzsteuerbefreiung im Sinne von Paragraf 4 UStG vorliegt. Für die Eingangsleistungen können Vorsteuern zum Abzug gebracht werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich auch für die kirchlichen Körperschaften im Bereich der Zusammenarbeit der Verwaltungen erhebliche Steuermehrbelastungen ergeben, da bisher nicht besteuerte Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden. Da die Kirche grundsätzlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, drohen hohe Mehrbelastungen für die kirchlichen Haushalte.

Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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