16.11.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Beamtenbund-Jugend NRW.
Nachdem bereits im Sommer das Wirtschafts- und Arbeitsministerium ELENA das Aus erteilt hatte, hat der Bundesrat nun das Ende des Elektronischen Verfahrens beschlossen. Damit wird die Rechtslage wiederhergestellt, die vor Einführung des Meldeverfahrens bereits bestanden hatte.
Vorerst aber werden die Daten auch weiterhin noch durch die Arbeitgeber übermittelt, denn deren Weitergabe darf erst eingestellt werden, wenn das sperrig lautende "Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises" in Kraft getreten ist. Dazu wird es nun dem Bundespräsidenten zugeleitet, der es nach Zustimmung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hintergrund der Aufhebung von ELENA sind Probleme mit der qualifizierten elektronischen Signatur und das notwendige Sicherheitsniveau im Bereich der Datenschutzanforderungen. Es hat sich gezeigt, dass die hierdurch entstehenden Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung unverhältnismäßig sind. Schon früh hatten sich Betroffene, deren Daten munter über die Datenleitungen laufen sollten, lautstark zu Wort gemeldet, um dem ELENA-Meldeverfahren Einhalt zu gebieten. Darunter war auch der Vorsitzende der dbb jugend nrw, Markus Schallenberg, der Klage beim Bundesverfassungsgericht einlegte. Schallenberg kritisierte damals offen die Sammlung zusätzlicher Daten, wie der von Abmahnungen oder Schilderungen vertragswidrigen Verhaltens des Angestellten.
Nun muss die Bundesregierung erneut ran, denn der Bundesrat hat sie aufgefordert, umgehend zu prüfen, welche Daten gelöscht werden sollen. ELENA gilt zwar nun als abgeschafft, aber dennoch wird über eine Nachfolgelösung nachgedacht. Zudem ist es ein wirtschaftlicher Supergau, der nun aus einem vorschnell angestrebten Meldeverfahren resultiert: Zunächst wurden jede Menge Daten teuer übermittelt - nun müssen sie gelöscht werden und auch das kostet Geld.
Nach vorläufigen Schätzungen der Rentenversicherung Bund sind rund 120.000 Versicherungskonten für Beamte, Soldaten und Richter angelegt worden. In der Datenbank sind nach Informationen des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar bereits mehr als 700 Millionen Datensätze gespeichert, die nach endgültiger Einstellung des ELENA-Verfahrens vermutlich gelöscht werden müssten. Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei anderen Behörden Daten gespeichert wurden, die nun zu löschen sind.
Kaum ist das in Ungnade gefallene ELENA-Modell ausrangiert, wird schon über ein Nachfolgeprogramm nachgedacht, das über die Elster-Schnittstelle Daten zusammenführen soll. Zur Ankündigung der Bundesregierung, ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung zu entwickeln, erklärt Schaar: "Auch bei einem etwaigen neuen Verfahren muss der Datenschutz gewährleistet sein. Hier darf es keine Abstriche geben. Wichtig ist mir insbesondere, den Umfang der personenbezogenen Daten so gering wie möglich zu halten. Eine Datenspeicherung auf Vorrat darf es nicht geben." Von zentraler Bedeutung sei für ihn auch, dass die Betroffenen soweit wie möglich die Kontrolle über ihre Daten behielten und dass Auskunfts- und Berichtigungsansprüche von Anfang an gewährleistet würden.
Landesjugendleiter Markus Schallenberg hält wenig von diesen Plänen: "Es ist erstaunlich, wie wenig die Bundesregierung aus dem Protest gegen ELENA gelernt hat. Das alte Verfahren, Daten wirklich nur dann auszutauschen, wenn sie auch benötigt werden, hat sich über viele Jahre bewährt und bot maximalen Datenschutz. Ein Zusammenführen von Sozialversicherungsdaten und Steuerdaten über eine Schnittstelle führt nur wieder zu einer vollkommen unnützen Datensammlung, die einem Missbrauch Tür und Tor öffnen wird."
Quelle: Deutsche Beamtenbund-Jugend NRW
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