27.04.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Für Elektro-Dienstwagen gibt es etliche steuerliche Förderungen. Wichtig dabei ist, dass private Fahrten mit dem Dienstwagen grundsätzlich versteuert werden müssen. Die einfachste Methode ist die 1-Pozent-Regelung: Dabei wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Hinzu kommen 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.
Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Dienstwagen, die aufgrund der Corona-Pandemie längere Zeit im Homeoffice gearbeitet haben, können in bestimmten Fällen kräftig Steuern sparen. Wer als Dienstwagennutzer weniger als 180 Tage pro Jahr zur Arbeit fährt, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit anstelle der 0,03-Prozent-Regel beantragen, dass nur jede tatsächliche Fahrt besteuert wird. Diese wird dann mit lediglich 0,002 Prozent berücksichtigt.
Interessant für alle Fahrer eines elektrischen Dienstautos ist: Seit 1. Januar 2019 wird der geldwerte Vorteil nur noch aus dem halben statt dem ganzen Listenpreis berechnet. Dadurch soll der vergleichsweise teure Anschaffungspreis ausgeglichen und somit ein Anreiz für den Kauf eines Elektro-Dienstwagens geschaffen werden. Und die Bundesregierung hat die Förderung für elektrische Firmenwagen weiter angehoben:
1. Seit Januar 2020 müssen Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro, die dienstlich genutzt werden, nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Ab Juli 2020 wurde die Kaufpreisgrenze sogar auf 60.000 Euro angehoben. Diese neue Regel gilt für Elektrofahrzeuge, die vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030 angeschafft oder geleast werden. Maßgeblich ist nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern der Zeitpunkt der Lieferung des Autos. Für andere Elektrofahrzeuge oder "reine" Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro bleibt die 0,5 Prozent-Regelung von 2019 bestehen. Gut zu wissen: Beide Steuervorteile werden auch bei der Fahrtenbuch-Methode berücksichtigt.
2. Für Hybrid-Elektrofahrzeuge gelten Sonderregeln. Nur wenn das aufladbare Hybridelektrofahrzeug eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, greift seit 1. Januar 2019 ebenfalls die 0,5-Prozent-Regelung:
Erfüllt der Hybrid keine der Voraussetzungen, gilt weiterhin der Nachteilsausgleich, der bis Ende 2018 gültig war. Dieser sieht vor, dass der Bruttolistenpreis gemindert wird – und zwar um pauschale Beträge für das Batteriesystem.
Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit dem Dienstwagen von zu Hause aus zu ihrer ersten Tätigkeitsstätte fahren, können die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen.
Die Bundesregierung will die Elektro-Mobilität weiter vorantreiben und erreichen, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Deshalb werden auch private Elektroautos steuerlich gefördert. Der wichtigste Vorteil: Elektroautos bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassene elektrische Fahrzeuge. Ursprünglich sollten batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden, lediglich zehn Jahre lang Kfz-steuerfrei bleiben.
Übrigens: Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil.
Abgesehen von der Kfz-Steuerbefreiung unterstützt der Staat den Kauf privater Elektroautos folgendermaßen:
1. Für reine Elektro-Autos gibt es die sogenannte Innovationsprämie von bis zu 9.000 Euro und für Plug-in-Hybride liegt diese bei bis zu 6.750 Euro. Damit hat der Staat seinen Anteil an der Förderung verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn sie höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben, ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer.
Übrigens: Auch geleaste Elektrofahrzeuge profitieren von der Innovationsprämie. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig von der Leasingdauer und wird entsprechend gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Eine Übersicht, wie hoch die staatliche Innovationsprämie für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge ausfällt, gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilität.
2. Im Rahmen eines neuen Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst der Bund seit November 2020 erstmals auch die Installation privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. Gefördert wird nicht nur die sogenannte Wallbox selbst, sondern auch damit verbundene weitere Kosten. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt und ist unter anderem an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Detailliertere Informationen zur Antragstellung und zum Zuschuss für mehrere Ladepunkte finden Sie auf den Internetseiten der KfW unter www.mobilityhouse.com/de_de/ladestationen/wallbox-kfw-foerderung.
Seit 2017 ist das kostenlose oder verbilligte Aufladen eines Elektroautos oder Hybrids im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei. Das gilt nicht nur für Dienstwagen mit Elektromotor, sondern auch für private Elektrofahrzeuge.
Bild: JESHOOTS.com (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?