04.05.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V..
Nun steht die erste offizielle Evaluation der viel diskutierten Verordnung an. Trotz großer anfänglicher Sorgen hat sich die DSGVO nach rund zwei Jahren als grundsätzlich taugliches Regulierungsinstrument etabliert. Gleichzeitig ergeben sich für den Verband der Internetwirtschaft bei der Umsetzung noch zu viele ungelöste Rechtsfragen und praktische Probleme. Dies gilt insbesondere für Entwickler und Anbieter KI-basierter Systeme.
„Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens mit der Datenschutzgrundverordnung war der richtige Schritt hin zu einer verantwortungsvollen Datenpolitik: Bürokratische Hemmnisse und Rechtsunsicherheiten im Datenschutz können nur durch einen ganzheitlichen europäischen Ansatz überwunden werden. Die DSGVO kann jedoch nur dann zum Gamechanger für Europa werden, wenn ein präziser und einheitlicher Rechtsrahmen besteht. Unsicherheiten, wie sie aktuell noch bei der Verarbeitung von KI-Trainingsdaten sowie Transparenz- und Informationsverpflichtungen bei automatisierten Entscheidungsfindungen auftreten, müssen beseitig werden. Zu viele bürokratische Hemmnisse sorgen derzeit dafür, dass die DSGVO in ihrer jetzigen Form weder innovationsfreundlich noch marktgerecht ist.“
Am 25. Mai 2020 steht der in der Verordnung vorgesehene Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der DSGVO und deren Bewertung an. Der Verband der Internetwirtschaft fordert bei der aktuellen Evaluierung folgende 5 Kritikpunkte zu berücksichtigen:
Die DSGVO stellt insbesondere kleine Unternehmen und nichtkommerzielle Akteure vor übermäßige Anforderungen und belastet diese mit ihren enorm hohen Bußgeldregeln. Trotz des hohen Maßes an Harmonisierung im Bereich des Datenschutzes sind nach wie vor Fragen hinsichtlich verschiedener Details bspw. dem notwendigen Alter für die Einwilligungsfähigkeit europaweit nicht einheitlich harmonisiert.
Insbesondere Konzerne und große Organisationen stehen in der internen Gestaltung ihrer Datenschutzregeln und beim Datenaustausch – zum Beispiel mit Tochterunternehmen aktuell vor datenschutzrechtlichen Hürden. Die bürokratische Last stellt für alle Unternehmen derzeit eine zusätzliche Belastung dar und sollte in Zukunft vereinfacht werden.
Derzeit ist der Austausch mit Drittstaaten, zu denen voraussichtlich auch das Vereinigte Königreich nach Ablauf der Übergangsfrist gehören wird, problematisch für die Unternehmen. Es bedarf dauerhaft verlässlicher, tragfähiger und umfassender Regeln für den internationalen Datenaustausch mit Drittstaaten.
Das Recht auf Datenportabilität – also der Datenübertargbarkeit für Personen – stellt auch zwei Jahre nach Verabschiedung der DSGVO eine Herausforderung dar. eco fordert einen Dialogprozess, der eine Lösung der offenen Fragen in Bezug auf die Datenportabilität auf vorgesetzlicher Ebene bspw. in Form von Standards weiter erörtert.
Die DSGVO erfordert eine enge Zweckbindung für die Verwendung erhobener Daten. Was grundsätzlich als wirksames Mittel zum Datenschutz intendiert ist, stellt in der Praxis insbesondere innerhalb eines Unternehmens oftmals große Probleme dar und muss deshalb präzisiert werden.
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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